Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Ihr Erfolg ist unser Ziel

Inhalt

Archiv Aktuelles

Wie können die Verpflichtungen, die sich aus der Auferlegung eines Mandats für Umsatzsteuer-Unregelmäßigkeiten in Polen ergeben, schnell erfüllt werden?

Sind Sie mit einem Mandat in Polen für Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Umsatzsteuer bestraft worden? Selbst wenn Sie diese Geldbuße akzeptieren, kann das Versäumnis, die notwendigen Formalitäten rechtzeitig zu erledigen, Sie weiteren Problemen aussetzen.

Wenn Sie ein registrierter polnischer Umsatzsteuerpflichtiger sind und Briefe vom polnischen Finanzamt erhalten, dann sollten Sie zwecks der Vermeidung der Sanktionen innerhalb der in dem Brief angegebenen Frist antworten. Die Kommunikation mit dem polnischen Finanzamt erfolgt auf Polnisch, daher verstehen wir, dass dies für ausländische Subjekte Schwierigkeiten verursachen kann. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bußgeldverfahrens gehört nicht nur die Zahlung eines Bußgeldes, sondern auch das Ausfüllen einer entsprechenden Dokumentation. Darüber hinaus entbindet die Verhängung einer Geldbuße den Steuerpflichtigen von der Verpflichtung zu einer korrekten Abrechnung nicht.

Wir können Sie in dieser Angelegenheit unterstützen. Schicken Sie uns einen Scan des vom Finanzamt erhaltenen Briefes und wir erledigen den Rest.

Wie kann man vergangene Perioden gegenüber den polnischen Steuerbehörden im Hinblick auf die Umsatzsteuer korrekt abrechnen?

Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen in Polen und haben sich noch nicht für die Umsatzsteuer in Polen registriert? Oder vielleicht kaufen Sie in Polen ein und haben die Umsatzsteuersteuer nicht abgezogen? Zögern Sie nicht!

Ein Unternehmen, das in Polen eine umsatzsteuerbare Tätigkeit ausübt, sollte dies im Voraus melden. Das Versäumnis, eine solche Meldung rechtzeitig vorzunehmen, entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, Steuererklärungen einzureichen und die Umsatzsteuer abzurechnen.

Wir unterstützen die Unternehmer unter anderem vor Ort:
- Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in Polen mit der Möglichkeit, fehlende Dokumente für vergangene Zeiträume nachzureichen;
- Vorbereitung und Einreichung von überfälligen Steuererklärungen;
- Überprüfung der Möglichkeit der Rückforderung der noch nicht abgezogenen Umsatzsteuer;
- Berechnung der überfälligen Umsatzsteuer mit Zinsen;
- Bestimmung der Auswirkungen einer fehlenden rechtzeitigen Registrierung auf Unternehmen;
- Analyse der Möglichkeit, Sanktionen wegen nicht rechtzeitiger Registrierung zu vermeiden.

Um die Umsatzsteuer korrekt abrechnen zu können, benötigen wir bestimmte Dokumente (z.B. einen Registerauszug oder eine Bescheinigung mit einer zugewiesenen Steuernummer im Ausland) und Informationen über die getätigten Geschäfte. Im Zweifelsfall rufen Sie an oder schreiben Sie.

Zum Seitenanfang