Mitwirkungsvertrag

Die Steuerpflichtigen, die die größte Ökonomische Bedeutung für den Staatshaushalt in Polen haben (Einkommen mindestens 50 Mio. EUR), werden ab Juli 2020 die Möglichkeit haben, einen Mitwirkungsvertrag mit dem Chef der Nationalen Finanzverwaltung abzuschließen. Der Abschluss eines Mitwirkungsvertrages sollte vor allem das beiderseitige Vertrauen und die Klarheit der durch den Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit versichern. Der Abschluss des Mitwirkungsvertrages sollte auf den Antrag des Steuerpflichtigen erfolgen und muss durch eine Vorabprüfung vorangegangen werden. Nach Abschluss des Mitwirkungsvertrages werden die Kontrollaudits durgeführt, um die Richtigkeit der Erfüllung von Steuerpflichten zu prüfen.

Der Abschluss des Mitwirkungsvertrages sollte eine Gelegenheit darstellen, das Steuerrisiko eines Unternehmens zu minimieren. Zunächst sollte dieser Vertrag eine konstruktive und auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Beziehung ermöglichen.

Für Fragen diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.