SARS-CoV-2 und Verrechnungspreise

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie sehen sich viele Unternehmen mit Problemen wie verminderte Einnahmen, Produktionsausfälle, Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien und Rohstoffen, Insolvenz von Auftragnehmern usw. konfrontiert.

In der Praxis kann dies zu Situationen führen, in denen die Lieferkette bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen aufgrund der vorübergehenden Schließung des Werks, des Personalmangels, der Notwendigkeit einer längeren Lagerung von Waren aufgrund mangelnder Transportkapazität usw. neu organisiert werden muss.

Diese Aspekte können einen erheblichen Einfluss auf die Verrechnungspreise haben, die bei Abrechnungen mit verbundenen Unternehmen vereinbart werden, z.B. durch Änderung der Verteilung von Funktionen, Aktiva und Risiken zwischen den verschiedenen Parteien einer Transaktion. Darüber hinaus können Änderungen in der Methode der Abrechnung zwischen verbundenen Parteien, Verlängerungen von Zahlungsfristen, Verteilung von Ratenzahlungen usw. wiederum eine Überprüfung erfordern, ob die angewandte Methode und Berechnungsmethode den Marktbedingungen (sog. arm’s length principle) entspricht.

Angesichts der Tatsache, dass:

- in bestimmten Fällen ist es wichtig, bereits während des Jahres Marktpreise anzuwenden,
- signifikante Änderungen in Handels- oder Finanzbeziehungen als Umstrukturierung behandelt werden können, die unter die Verrechnungspreisvorschriften fallen

empfehlen wir Ihnen, Ihre Transaktionen aus der Perspektive der Verrechnungspreise zu analysieren.