Accounting & Payroll in Polen
Die Kenntnis der Rechnungslegungsgrundsätze, der Finanz- und der Lohnbuchhaltung ist für die erfolgreiche Tätigkeit eines jeden Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Unser langjähriger Kooperationspartner MGI Modzelewski - Tax & Accounting gewährleistet in enger Zusammenarbeit mit uns die Einhaltung der Vorschriften und optimiert die Betriebs- und Finanzkosten Ihres Unternehmens.
MGI Modzelewski - Tax & Accounting bietet personalisierte Lösungen, die auf Änderungen in der Gesetzgebung reagieren. Das Team von erfahrenen Experten bietet sowohl traditionelle Buchhaltungsdienstleistungen als auch moderne digitale Lösungen an.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
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Sie sind ein Investor aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz (d.h. der DACH-Region) und benötigen Unterstützung bei der Anpassung an die lokalen Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsanforderungen
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Sie suchen nach Möglichkeiten, die Betriebs- und Finanzkosten durch eine effiziente Finanz- und Lohnbuchhaltung zu optimieren
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Sie sind besorgt über die rechtlichen und finanziellen Risiken, die sich aus möglichen Unstimmigkeiten in der Buchführung und Lohnabrechnung ergeben
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Sie müssen sicherstellen, dass Sie die lokalen Steuervorschriften einhalten und Ihre steuerlichen Berichtspflichten in Polen verstehen
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Sie suchen Unterstützung bei der Pflege der Beziehungen zu polnischen Finanzämtern und anderen polnischen Behörden
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:
Buchführung
Führung von Finanzbüchern, einschließlich Bilanzen, Finanzberichten und Steuererklärungen, in Übereinstimmung mit polnischen und internationalen Standards.
Berichterstattung über die Finanzergebnisse
Gemäß den polnischen und internationalen Standards, in Übereinstimmung mit den von unseren Mandanten bereitgestellten Vorlagen.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Umfassende Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung, einschließlich der Berechnung von Löhnen und Gehältern, der Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie der Unterstützung bei Sozialversicherungsprüfungen (ZUS).
Steuerberatung
Optimierung der Steuerzahlungen, Erstellung von Steuererklärungen und Vertretung vor Steuerbehörden.
Optimierung der Personalkosten
Beratung zum effektiven Management beschäftigungsbezogener Kosten, einschließlich Strategien zur Kostensenkung ohne Verstoß gegen das Arbeitsrecht.
Mehr erfahren
Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
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Genauigkeit und Pünktlichkeit
Wir sorgen für eine genaue und pünktliche Buchführung und Lohnabrechnung, was die Einhaltung der Vorschriften garantiert
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Wir sind flexibel
Bei Bedarf entwickeln wir gemeinsam mit dem Mandanten individuelle Lösungen und Berichtsvorlagen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind
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Wir verstehen DACH
Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Mandanten in der DACH-Region und kennen die wichtigsten Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten
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Wir denken voraus
Sie müssen sicherstellen, dass Sie die lokalen Steuervorschriften einhalten und Ihre steuerlichen Berichtspflichten in Polen verstehen
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Immer vorbereitet
Das polnische Steuersystem ist durch häufige gesetzliche Änderungen gekennzeichnet, die sich auf verschiedene Geschäftsbereiche auswirken können. Wir unterstützen die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei Ihnen , indem wir die Rechnungslegungsstrategien anpassen oder uns proaktiv auf Veränderungen vorbereiten
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihr Berater in Polen: Finanz- und Lohnbuchhaltung
FAQ
In Polen müssen alle handelsrechtlichen Kapitalgesellschaften (sp. z o.o., S.A.), Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. EUR eine vollständige Buchhaltung führen.
Die Buchhaltung in Polen sollte in der polnischen Währung (PLN) geführt werden. Im Falle von Transaktionen in Fremdwährungen ist eine Umrechnung in PLN nach den jeweiligen Wechselkursen erforderlich.
Ja, nach den polnischen Vorschriften müssen alle Bücher und die dazugehörigen Unterlagen in polnischer Sprache geführt werden.
CIT (Körperschaftssteuer): Die Vorauszahlungen müssen bis zum 20. des Monats, der auf den Monat folgt, auf den sich die Vorauszahlung bezieht, berechnet und gezahlt werden. Dabei wird keine Erklärung abgegeben und jeder Steuerpflichtige muß von sich aus die Steuer fristgerecht zahlen ( Das ist teilweise anders in Deutschland, wo oft erst ein Bescheid erlassen wird) . Gleichzeitig wird die Höhe der Vorauszahlungen auf der Grundlage genauer monatlicher Aufzeichnungen ermittelt, und die Höhe der Vorauszahlungen kann im Falle einer Steuerprüfung in Frage gestellt werden, was die Zahlung von Verzugszinsen erforderlich macht.
Umsatzsteuer (USt.): Die Umsatzsteuererklärungen müssen monatlich bis zum 25. des Monats eingereicht werden, der auf den Monat folgt, auf den sich die Erklärung bezieht. In der Regel ist es nicht möglich, die Umsatzsteuer vierteljährlich abzurechnen.
ZUS (Sozialversicherungsanstalt): Die Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zum 15. eines jeden Monats für den Vormonat gezahlt werden.
PIT (Persönliche Einkommensteuer): Die Einkommensteuer für Arbeitnehmer muss bis zum 20. des Monats, der auf den Monat folgt, auf den sich die Vergütung bezieht, abgerechnet und abgeführt werden.
Erstellung von Jahresabschlüssen: Der Jahresabschluss muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden, d.h. bis Ende März für Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr folgt.
Genehmigung der Jahresabschlüsse: Die Jahresabschlüsse sollten von den zuständigen Unternehmensorganen (z. B. von der Hauptversammlung) innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres genehmigt werden, was für die meisten Unternehmen eine Frist bis Ende Juni bedeutet.
CIT-Erklärung für das Geschäftsjahr: Die CIT-8-Erklärung, die das Finanzergebnis für das Geschäftsjahr zusammenfasst, sollte spätestens bis zum Ende des dritten Monats nach Ende des Geschäftsjahres, d. h. in der Regel bis Ende März, beim Finanzamt eingereicht werden.
Nein, die Buchführung in Polen durch ausländische Experten ist aufgrund der Komplexität und Besonderheit des polnischen Steuer- und Rechnungslegungsrechts nicht zu empfehlen. Sie erfordert eine gründliche Kenntnis der lokalen Vorschriften und ein ständig aktualisiertes Wissen.
Ja, Buchhaltungsunterlagen können elektronisch verarbeitet werden und die Buchführung kann digital erfolgen. Das polnische Recht erlaubt die elektronische Buchführung und die Speicherung von Unterlagen in elektronischer Form. Dies ermöglicht eine effizientere Finanzverwaltung und einen schnelleren Zugang zu Unterlagen und Finanzdaten.
Die Löhne müssen mindestens einmal im Monat innerhalb des in der Betriebsordnung, im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegten Zeitrahmens gezahlt werden. Spätestens am 10. des Monats, der auf den Monat folgt, für den der Lohn fällig ist. In der Praxis zahlen die meisten Unternehmen, die nicht in der Produktion tätig sind, die Löhne bis zum letzten Tag des Monats, auf den sie sich beziehen. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Polen erfolgt in Übereinstimmung mit dem polnischen Arbeitsrecht. Dazu gehören Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen, Löhne sowie die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.