Sofortkontakt zur Kanzlei
VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Aktuelle Fachbeiträge
 

Investitions- und Wirtschaftsrecht Achtung auf die Verjährung – Ende Dezember 2024 verjähren Rechnungen aus dem Jahr 2022

Verbindlichkeiten der Unternehmer laut KRD

Laut Daten des Nationalen Schuldenregisters (KRD) des Wirtschaftsinformationsbüros (poln. Krajowy Rejestr Długów - KRD) haben polnische Unternehmer gegenüber ihren Geschäftspartnern Schulden in Höhe von über 9 Milliarden PLN (Die Studie „Überfällige Rechnungen in polnischen Unternehmen“ poln. „Przeterminowanie faktur w polskich przedsiębiorstwach” wurde von TGM Research im ersten Quartal 2023 durchgeführt). Tausende Unternehmen kämpfen mit dem Problem unbezahlter Forderungen, was sich negativ auf die finanzielle Liquidität und die Geschäftsentwicklung auswirkt. Das Ignorieren dieser Verbindlichkeiten kann letztlich zur Verjährung führen. Oft warten wir zu lange, in der Hoffnung auf die Kulanz unserer Geschäftspartner. Doch die Währenddessen arbeitet die Zeit gegen uns.

Verjährung von Rechnungen – was bedeutet das überhaupt?

Die Verjährung bedeutet, dass wenn Sie nicht darauf achten, dass Ihr Geschäftspartner bezahlt, nach Ablauf einer bestimmten Zeit Ihre Chancen, die Forderung zurückzubekommen, nahezu auf Null sinken. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Schuld weiterhin, aber Ihr Schuldner kann sich wirksam der Zahlung entziehen, indem er sich auf die Verjährung beruft.

Wann verjähren Rechnungen?

Grundsätzlich verjähren Forderungen im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nach Ablauf von 3 Jahren.

Die Vorschriften können jedoch kürzere Fristen vorsehen, z.B.: Forderungen aus dem Verkauf, der im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Verkäufers getätigt wurde (z.B. zwischen Unternehmern) verjähren nach 2 Jahren.

Die allgemeine Regel besagt, dass, wenn die Verjährungsfrist mindestens 2 Jahre beträgt, die Verjährung am Ende des Kalenderjahres eintritt.

Das bedeutet, dass viele Rechnungen aus dem Jahr 2022 am 31. Dezember 2024 verjähren.

Beispiel:

Die Firma „ABC Sp. z o.o.“ hat im März 2022 Waren an die Firma „DEF S.A.“ mit Zahlungsziel bis April 2022 geliefert. „DEF S.A.“ hat die Forderung nicht fristgerecht beglichen, und „ABC Sp. z o.o.“ hat keine Maßnahmen ergriffen, in der Hoffnung, dass der Geschäftspartner bald bezahlt. Wenn bis zum 31.12.2024 keine entsprechenden Schritte unternommen werden, verjährt die Forderung, und die Firma „ABC Sp. z o.o.“ verliert praktisch die Möglichkeit, ihre Forderungen effektiv einzutreiben.

Was unterbricht die Verjährung?

Eine Unterbrechung der Verjährung bewirkt, dass die Verjährungsfrist neu beginnt. Zu den Handlungen, die die Verjährung unterbrechen, gehören:

  • Einreichung einer Klage bei Gericht;
  • Anerkennung der Schuld durch den Schuldner – z. B. durch Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs, in dem der Schuldner seine Schuld anerkennt;
  • Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens;
  • Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren.

Hinweis: Bis Juni 2022 unterbrach die Einreichung eines Antrags auf eine gütliche Einigung vor Gericht (auch die Einleitung einer Mediation) die Verjährungsfrist. Jetzt setzt ein solcher Antrag lediglich die Verjährungsfrist für die Dauer des Verfahrens aus. Das bedeutet, dass die Frist für die Dauer des Einigungsprozesses – in der Praxis einige Monate – angehalten wird. Dieser Zeitraum wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.

Was unterbricht die Verjährung nicht?

  • Zahlungserinnerungen – das Versenden von Mahnungen, E-Mails oder telefonischen Erinnerungen hat keinen Einfluss auf die Verjährung Ihrer Forderungen;
  • Verhandlungen mit dem Schuldner – bloße Gespräche über die Rückzahlung der Schuld allein stoppen die Verjährung nicht.

Verjährung von Zinsen – Vergessen Sie sie nicht

Zinsen auf unbezahlte Rechnungen verjähren grundsätzlich zusammen mit dem Rechnungsbetrag. Hat der Schuldner jedoch die Hauptforderung beglichen, bleiben jedoch nur die Zinsen unbezahlt, so verjähren diese nach drei Jahren als periodische Forderungen.

Der Schuldner kann auf die Einrede der Verjährung verzichten, aber…

Wie oben beschrieben, bedeutet die Verjährung einer Forderung, dass der Gläubiger nach Ablauf einer bestimmten Frist aufgrund der Einrede der Verjährung durch den Schuldner die Möglichkeit verliert, die Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Die Verpflichtung besteht jedoch weiterhin. Der Schuldner kann somit auf die Einrede der Verjährung verzichten und die verjährte Schuld freiwillig begleichen.

Solche Fälle sind jedoch äußerst selten und sollten nicht in die Planung der Schuldenrückgewinnung einbezogen werden. Schuldner warten regelrecht auf den Ablauf dieser Fristen. Daher ist es wichtig, vor Ablauf der Verjährungsfrist zu handeln.

Achtung: Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgen, also zu dem Zeitpunkt, an dem der Schuldner eine solche Einrede erheben könnte. Ein vorheriger Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist unwirksam. Eine entsprechende Klausel im Vertrag, dass der Schuldner auf die Einrede der Verjährung verzichtet, ist daher bedeutungslos.

Geduld zahlt sich nicht aus – Handeln Sie jetzt

Zu langes Zögern bei der Einleitung von Maßnahmen gegen unzuverlässige Geschäftspartner kann dazu führen, dass Sie Ihre Forderungen nicht mehr geltend machen können.

Die Verjährung von Forderungen bedeutet, dass Sie, obwohl die Schuld weiterhin besteht, Ihre Forderung nicht effektiv eintreiben können. Schuldner bleiben nicht untätig und erwarten die Verjährung ihrer Schulden – in der Zwischenzeit veräußern sie Vermögenswerte, gründen neue Unternehmen oder melden Insolvenz an. Daher sollten Sie nicht warten – prüfen Sie noch heute, ob Sie unbezahlte Rechnungen aus dem Jahr 2022 haben, und handeln Sie.

Zusammenfassung: Welche Schritte sollten Sie unternehmen, um Ihr Geld zurückzubekommen?

  1. Erstellen Sie eine Liste ausstehender Forderungen – analysieren Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen und identifizieren Sie unbezahlte Rechnungen aus dem Jahr 2022;
  2. Erinnern Sie den Schuldner an die ausstehende Zahlung – möglicherweise können Sie die Forderung ohne Einleitung eines Prozesses eintreiben;
  3. Erwägen Sie die Einreichung einer Klage vor Ende 2024 – bedenken Sie, dass die Einreichung einer Klage die Verjährungsfrist unterbricht;
  4. Ziehen Sie die Hilfe eines Anwalts in Betracht – wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, sich selbst um das Thema zu kümmern, oder wenn der Fall nicht eindeutig ist, kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihre Zweifel auszuräumen und die effektivste Vorgehensweise auszuwählen.
Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren: