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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
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Arbeitsrecht und Personalberatung Faire Vergütung oder Diskriminierung? Gehaltserhöhungen für Mitarbeiter mit kürzerer Betriebszugehörigkeit unter der Lupe

Bessere Gehaltsbedingungen für später eingestellte Mitarbeiter?

Im Fall Nr. II PK 236/14 reichte eine Gruppe von Staatsanwälten eine Klage gegen die Bezirksstaatsanwaltschaft ein und forderte eine Entschädigung wegen ungleicher Behandlung im Arbeitsverhältnis. Sie argumentierten, dass ihnen eine beförderungsbedingte Gehaltserhöhung erst nach zehn Jahren in ihrer Position gewährt wurde, während später eingestellte Kollegen diese früher erhielten. Die Kläger betrachteten dies als Diskriminierung, wobei das Einstellungsdatum das diskriminierende Kriterium sei.

Das Oberste Gericht betonte bei der Prüfung dieses Falls, dass Unterschiede in der Vergütung auf objektiven Kriterien beruhen müssen und nicht auf willkürlichen Entscheidungen des Arbeitgebers. Das Gericht wies die Klage der Kläger letztendlich ab und entschied, dass die Gehaltsunterschiede mit den geltenden Vorschriften im Einklang standen. Der entscheidende Faktor waren die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Staatsanwälten, die die Regeln für Gehaltserhöhungen genau definierten. Das Gericht stellte fest, dass das Einstellungsdatum in diesem speziellen Fall kein diskriminierendes Kriterium darstellte und der Arbeitgeber das Prinzip der Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis nicht verletzt hatte.

Allerdings hob das Oberste Gericht in seinem Urteil hervor, dass die Gewährung eines höheren Gehaltssatzes vor Ablauf der vorgeschriebenen Dienstzeit in einer bestimmten Position unzulässig ist und gegen verbindliche gesetzliche Bestimmungen verstößt. Arbeitgeber müssen besonders darauf achten, dass sie die Vorschriften einhalten und willkürliche Entscheidungen vermeiden, die zu einer ungleichen Behandlung der Arbeitnehmer führen könnten.

Pflichten des Arbeitgebers

Gemäß Artikel 183b § 1 des Arbeitsgesetzbuchs sind Arbeitgeber verpflichtet, eine gleichberechtigte Behandlung in der Vergütung sicherzustellen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Glaubensrichtung, sexueller Orientierung sowie Beschäftigungsdauer und Arbeitszeit. Auch das EU-Recht, einschließlich der Gleichstellungsrichtlinien, verpflichtet Arbeitgeber, gleiche Vergütungsbedingungen zu gewährleisten.

Es ist entscheidend, dass das Vergütungssystem einer Organisation transparent ist und auf objektiven Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Qualifikationen oder beruflichen Leistungen basiert. Kriterien wie das Einstellungsdatum oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe können zu Vorwürfen der ungleichen Behandlung führen, wenn sie keine angemessene rechtliche Grundlage haben (wie im oben diskutierten Fall). Arbeitgeber sollten regelmäßig die Gehälter der Mitarbeiter sowie interne Richtlinien auf die Einhaltung von Antidiskriminierungsvorschriften überprüfen.

Zusammenfassung

Lohndiskriminierung stellt eine schwerwiegende Verletzung des Arbeitsrechts dar, die für Arbeitgeber erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber transparent handeln, ihre Entscheidungen auf objektive Kriterien stützen und regelmäßig ihre Vergütungspolitik überprüfen. Nur so kann eine gleichberechtigte Behandlung aller Mitarbeiter sichergestellt und rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Lohndiskriminierung vermieden werden. Dieses Thema ist insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023) von großer Bedeutung, die im Jahr 2026 in Kraft tritt, um die Gleichstellung von Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu stärken.

Das Urteil des Obersten Gerichts in der Rechtssache II PK 236/14 unterstreicht, dass die Einhaltung des Arbeitsrechts und die Anwendung objektiver Vergütungskriterien entscheidend sind, um Diskriminierungsvorwürfe zu vermeiden. Während sich das Urteil speziell auf Staatsanwälte bezieht, haben seine Schlussfolgerungen eine allgemeine Bedeutung für alle Arbeitgeber.

Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Vergütungspolitik in Ihrem Unternehmen haben oder sicherstellen möchten, dass Ihre Organisation die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält, steht Ihnen unser Arbeitsrechtsteam gerne zur Verfügung.

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