Arbeitsrecht und Personalberatung Gehaltsrevolution: Die Richtlinie zur Lohntransparenz ändert das Spiel
Wann wird die Richtlinie in Polen gelten?
Die Richtlinie zur Lohntransparenz trat im Juni 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten, darunter auch Polen, haben bis zum 7. Juni 2026 Zeit, sie in ihre nationale Rechtsordnung umzusetzen.
Für polnische Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie in den nächsten zwei Jahren Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Vergütungspolitik an die neuen Anforderungen anzupassen. Eine frühzeitige Vorbereitung vermeidet Chaos und Fehler und kann zu einem Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt werden. Und warum? Wir erklären es unten.
Wer fällt unter die Richtlinie?
Die Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Branche, in der sie tätig sind.
Die Richtlinie gilt für Arbeitgeber im privaten und öffentlichen Sektor.
Wenn wir von Arbeitnehmern sprechen, meinen wir im Sinne der Richtlinie auch Bewerber. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da Arbeitgeber auch gegenüber dieser Gruppe Verpflichtungen haben.
Für die Arbeitgeber bedeutet das, dass sie bestimmte Verpflichtungen erfüllen müssen, wie z. B. die Einführung einer Vergütungsstruktur, die ab 2026 ein obligatorisches Dokument für jede Organisation sein wird, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
Grundlegende Pflichten des Arbeitgebers
Die Richtlinie zur Lohntransparenz erlegt den Arbeitgebern eine Reihe von Verpflichtungen auf, von denen die erste und wichtigste für alle gilt, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
In der Tat muss jeder Arbeitgeber eine Vergütungsstruktur einführen, die gewährleistet:
• gleiches Entgelt für gleiche Arbeit oder
• Arbeit von gleichem Wert.
Dies bedeutet, dass transparente Regeln erforderlich sind, die Lohndiskriminierung beseitigen und sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer, die vergleichbare Aufgaben erfüllen, fair bezahlt werden.
Für größere Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sieht die Richtlinie zusätzliche Verpflichtungen vor, wie z. B. die regelmäßige Übermittlung von Daten über das Lohngefälle zwischen Beschäftigten in vergleichbaren Positionen.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Bewerbern das Anfangsgehalt oder die Gehaltsspanne für die Stelle mitzuteilen, und zwar vor dem Vorstellungsgespräch. Dies soll bereits in der Einstellungsphase für Transparenz sorgen.
Warum jetzt handeln?
Die Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie ist ein zeitaufwändiger Prozess. Die Ausarbeitung der Vergütungsstruktur erfordert eine detaillierte Analyse der derzeitigen Vergütungsregeln, die Ermittlung von Lücken oder Unzulänglichkeiten und die Entwicklung neuer Vergütungsmechanismen. Jeder Schritt erfordert Zeit und die Beteiligung vieler Personen.
Es ist nicht mehr die Frage, „ob man Lohntransparenz einführen soll“, sondern „wann man es tun soll“
Und die Antwort auf diese Frage ist entscheidend.
Unternehmen, die den Umsetzungsprozess früher beginnen, gewinnen Zeit, um sich in Ruhe und effektiv auf die Veränderungen vorzubereiten – bestehende Gehaltsstrukturen zu analysieren, mögliche Ungleichheiten zu beseitigen und klare Vergütungsregeln zu entwickeln.
Dieser Ansatz vermeidet nicht nur kostspielige Fehler, sondern verschafft auch einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt und stärkt das Image des Unternehmens als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber.
Unsere Unterstützung für Arbeitgeber
Als Kanzlei unterstützen wir seit mehr als 30 Jahren Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsrechts, einschließlich der Gestaltung der Lohnpolitik und des Aufbaus einer starken Unternehmenskultur. Dank unserer Erfahrung helfen wir Unternehmen bei der Anpassung an neue Vorschriften und sorgen gleichzeitig für eine angemessene Kommunikation mit den Mitarbeitern, damit der Veränderungsprozess reibungslos verläuft und das Vertrauen innerhalb der Organisation gestärkt wird.
Wir werden das Thema der Richtlinie regelmäßig in unserem Blog behandeln, und für weitere praktische Informationen besuchen Sie bitte unsere Schulungsserie Employer Pro: Organisationskultur | Lohntransparenz | ESG.
Das erste Webinar in dieser Serie – "Die Lohnlücke und Transparenz bei den Gehältern: Must Have vs. Nice to Have" - findet am 12. Dezember 2024 statt.
Einzelheiten und Anmeldung finden Sie unter: https://vonzanthierdachowski877.clickmeeting.com/luka-placowa-i-jawnosc-wynagrodzen-must-have-vs-nice-to-have/register .