Investitions- und Wirtschaftsrecht Ist „Safe Harbour“ wirklich ein sicherer Hafen?
Nachschüsse und Darlehen – ein kurzer Überblick
Ein Nachschuss ist zusätzliches Kapital, das von den Gesellschaftern in die Gesellschaft eingebracht wird. Die Grundlage für die Einbringung von Nachschüssen ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung. Was ein Darlehen ist, muss nicht erklärt werden. Es sei jedoch erwähnt, dass ein Darlehen, anders als ein Nachschuss, auch von anderen Personen (anderen Unternehmen) als dem Gesellschafter gewährt werden kann.
Darlehensvertrag – problematische Verzinsung
Ein Darlehensvertrag ist eine beliebte Form der Finanzierung einer Gesellschaft. In der Regel gewährt die Muttergesellschaft oder ein Gesellschafter als Privatperson ein Darlehen. Formal gibt es keine Hindernisse, dass ein anderes Unternehmen das Darlehen gewährt, in diesem Fall unterliegt das Darlehen jedoch der Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) in Höhe von 0,5 % des Darlehensbetrags. Daher ist der Darlehensgeber in der Praxis meist der Gesellschafter, was eine Befreiung von der PCC-Steuer ermöglicht. Das Fehlen der PCC-Steuer in dieser Situation ist ein wesentlicher Vorteil. Es ist jedoch zu beachten, dass die Rückzahlung des Darlehens im Geschäftsleben mit Zinsen erfolgen muss, da der Darlehensgeber eine Vergütung für die Bereitstellung von Kapital erhalten sollte.
Innerhalb eines Konzerns verlangt der Darlehensgeber häufig keine Verzinsung oder schlägt einen sehr niedrigen Zinssatz vor, eine solche Praxis kann jedoch vom Finanzamt angefochten werden, das das Darlehen als Schenkung werten könnte. In diesem Fall müsste die finanzierte Gesellschaft Steuer auf die sogenannte unentgeltliche Leistung zahlen, da die erhaltenen Vorteile als Einnahme gelten, die zu versteuern ist.
Die Frage stellt sich also, wie hoch der Zinssatz sein sollte, um das oben genannte Problem zu vermeiden. Hier ist die Lösung des „Safe Harbour“ hilfreich – ein gesetzlicher Mechanismus, der es ermöglicht, die Verzinsung marktgerecht festzulegen, ohne dass sie von den Steuerbehörden in Frage gestellt wird.
Safe Harbour – steuerlich sichere Lösung
Die Bedingungen für die Nutzung des „Safe Harbour“-Mechanismus werden in den Verordnungen des Finanzministeriums veröffentlicht. Diese Bedingungen können sich jedes Jahr ändern. Unten stellen wir als Beispiel die aktuellen Anforderungen für Darlehen in PLN vor, die im Jahr 2024 gelten:
- Zinssatz: 3M WIBOR + Marge für den Darlehensgeber von mindestens 2,2 Prozentpunkten.
- Darlehensdauer: Das Darlehen muss für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gewährt werden.
- Betragsgrenze: Der Gesamtbetrag der Darlehen innerhalb eines Jahres darf 20 Millionen PLN oder den entsprechenden Gegenwert dieser Summe nicht überschreiten.
Die Einhaltung dieser Bedingungen ermöglicht die Nutzung der Vereinfachungen von „Safe Harbour“, was das Risiko einer Anfechtung des Darlehens durch die Steuerbehörden verringert und die Dokumentationspflichten einschränkt.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass aufgrund der großen Schwankungen der Zinssätze die Anwendung des „Safe Harbour“ nicht immer optimal ist und die Zinsen aufgrund dieser Schwankungen hohe Beträge erreichen können, die Tochtergesellschaften nicht immer zahlen können. Aus diesem Grund haben sich in den letzten Jahren einige Gesellschaften entschieden, „Safe Harbour“-Darlehen durch andere Finanzierungen zu ersetzen – in solchen Fällen entscheiden sich Gesellschaften meist für Nachschüsse.
Nachschüsse – eine Alternative zu internen Darlehen
Nachschüsse sind ein im Gesellschaftsrecht vorgesehenes Instrument, das es ermöglicht, die Gesellschaft durch Gesellschafter zu kapitalisieren, ohne das Stammkapital zu ändern. Im Gegensatz zu Darlehen sind Nachschüsse grundsätzlich nicht rückzahlbar, es ist jedoch möglich, einen Beschluss über deren Rückzahlung zu fassen.
Vorteile von Nachschüssen:
- Rechtliche Einfachheit: Nachschüsse können mit Mehrheit der Gesellschafterstimmen beschlossen werden, was eine schnelle Umsetzung ermöglicht.
- keine Verzinsung und Rückzahlungspflicht: Nachschüsse werden als Kapitaleinlage und nicht als Verpflichtung zur Rückzahlung mit Zinsen betrachtet.
- Möglichkeit zur Verzinsung und Rückzahlung: Das Gesetz schreibt keine Verzinsung des Nachschusses vor, schließt sie aber auch nicht aus. Dies hängt von der Satzung und dem Beschluss der Gesellschafter ab, auf dessen Grundlage die Nachschüsse eingebracht werden. Entscheiden sich die Gesellschafter für eine Verzinsung, kann diese vom Finanzamt nicht in Frage gestellt werden. Das Gleiche gilt für die Rückzahlungspflicht.
Erforderliche PCC-Steuer:
Ein Nachteil von Nachschüssen ist die Pflicht zur Zahlung der Steuer auf zivilrechtliche Handlungen in Höhe von 0,5 % der eingebrachten Nachschüsse.
Darlehen vs. Nachschüsse – was soll man wählen?
Die Wahl zwischen einem Darlehensvertrag und Nachschüssen sollte von den finanziellen Bedürfnissen der Gesellschaft und dem geplanten Zeithorizont abhängen. Darlehen können vorteilhafter sein, wenn es um eine kurzfristige Finanzierung geht, während Nachschüsse die langfristige Kapitalstabilität der Gesellschaft besser unterstützen können.
Steuerliche Aspekte sollten ebenfalls berücksichtigt werden:
- Darlehen: Die Zinsen können als steuerlicher Aufwand gelten, ihre Höhe muss jedoch den Marktbedingungen entsprechen.
- Nachschüsse: Sie generieren keine steuerlichen Einnahmen oder Kosten. Sie eliminieren das Risiko einer Anfechtung der Verzinsung. Sie sind flexibel – die Gesellschafter können sogar nachträglich über deren Rückzahlung entscheiden.
Zusammenfassung
Sowohl interne Darlehen als auch Nachschüsse der Gesellschafter sind effektive Finanzierungsinstrumente für Gesellschaften, ihre Anwendung erfordert jedoch die Berücksichtigung einer Reihe von rechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Die Vorschriften zum „Safe Harbour“ bieten zusätzliche Unterstützung im Zusammenhang mit Darlehen, indem sie das Steuerrisiko verringern und die Dokumentation vereinfachen. Nachschüsse hingegen sind eine sehr interessante und flexible Lösung, die den Gesellschaftern große Freiheit bietet.
Die Entscheidung für die richtige Lösung sollte individuell für jede Gesellschaft getroffen werden, wobei ihre Kapitalstruktur, der aktuelle Finanzbedarf und die langfristige Strategie berücksichtigt werden sollten.
In unserer Kanzlei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Analyse der verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten sowie bei der Erstellung von Dokumentationen gemäß den geltenden Vorschriften. Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, um gemeinsam Ihre Situation zu besprechen und die beste Lösung für Ihre Gesellschaft zu finden.