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VON ZANTHIER & DACHOWSKI
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Investitions- und Wirtschaftsrecht Wie gründet man eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) ist eine der beliebtesten Formen für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Polen.

Sie ist auch für ausländische Unternehmer, einschließlich derer aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, der Schweiz), attraktiv, da ihre Struktur der einer GmbH oder einer britischen Ldt.-Gesellschaft ähnelt, was es für ausländische Investoren viel einfacher macht, sie zu führen.

Das Hauptmerkmal einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht darin, dass die Gesellschafter nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens haften. Ein weiterer Vorteil ist das relativ einfache Gründungsverfahren.

Bedingungen für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden.

Es gibt kein Hindernis für einen ausländischen Unternehmer, sei es aus der Europäischen Union oder z.B. aus der Schweiz, Gesellschafter einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu werden.

Das für die Gründung einer Gesellschaft erforderliche Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN (ca. 1.200 EUR) und kann durch Bareinlagen oder durch Geld- und Sacheinlagen (nach Eintragung bei einem Notar) aufgebracht werden.

Möglichkeiten der Eintragung eines Unternehmens

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann in Polen auf zwei Arten gegründet werden:

1. Traditioneller Weg - notarielle Urkunde: länger, aber flexibler

o Der Gesellschaftsvertrag wird in Form einer notariellen Urkunde errichtet.

o Sie ermöglicht es, die Satzung des Unternehmens auf die individuellen Bedürfnisse der Gründer zuzuschneiden.

o Zu den Kosten gehören Notargebühren (ca. 100-200 EUR + MwSt. für ein Stammkapital von 5.000 PLN) und Gerichtsgebühren (600 PLN). Darüber hinaus ist eine Steuer in Höhe von 0,5 % des Stammkapitals der gegründeten Gesellschaft zu entrichten.

o Dauer: 2 Wochen bis 2 Monate.

2. Online-Anmeldung: schneller, aber nicht flexibel

o Dies ist ein schnellerer Weg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, allerdings müssen die Gründer dafür ein Konto auf einer speziellen Online-Plattform haben, über die das Unternehmen gegründet und die Dokumente unterzeichnet werden. Für einen ausländischen Investor kann dies umständlich sein, zumal die genannte Plattform nur auf Polnisch verfügbar ist. Dieses Hindernis kann umgangen werden, indem ein polnischer Anwalt eingeschaltet wird, der das Unternehmen im Namen des ausländischen Investors gründet. Die Unterlagen werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet.

o Ein großer Vorteil ist, dass das Unternehmen innerhalb von 1-2 Tagen in das polnische Handelsregister eingetragen wird.

o Der Nachteil ist jedoch, dass ein vorgefertigter Mustervertrag verwendet werden muss, was die Möglichkeiten zur Änderung einschränkt und verhindert, dass er auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden kann.

o Die Gerichtsgebühr beträgt 350 PLN, es fallen keine Notarkosten an. Darüber hinaus ist eine Steuer in Höhe von 0,5 % des Grundkapitals der gegründeten Gesellschaft zu entrichten.

Das Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ist es notwendig, nach Polen zu kommen, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen zu gründen?

Nein. Es ist nicht notwendig, nach Polen zu kommen. Es ist möglich, alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens in Polen zu erledigen. Auch für die Eröffnung eines Bankkontos ist es derzeit nicht erforderlich, nach Polen zu kommen - die Banken, mit denen wir zusammenarbeiten, ermöglichen es, das gesamte Verfahren zur Eröffnung eines Bankkontos aus der Ferne durchzuführen.

Schritte:

1. Abschluss des Gesellschaftsvertrags - in Form einer notariellen Urkunde oder online.

2. Zahlung der Gründungssteuer - 0,5% des Grundkapitals

3. Einzahlung des Aktienkapitals auf das Konto der Gesellschaft.

4. Eintragung in das nationale Gerichtsregister (KRS) - in beiden Fällen wird der Antrag elektronisch eingereicht.

5. Steueridentifikationsnummer (NIP), Unternehmensregistrierungsnummer (REGON), Mehrwertsteuernummer : Die Steueridentifikationsnummer (NIP) und die statistische Nummer (REGON) des Unternehmens werden automatisch bei der Eintragung in das Handelsregister vergeben. Will sich das Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, muss ein entsprechender Antrag separat beim Finanzamt gestellt werden.

6. Aktualisierung der Unternehmensdaten im NIP-Register : Obwohl die NIP-Nummer automatisch zugewiesen wird, sollte das neue Unternehmen zusätzliche Daten an das Finanzamt melden.

7. Meldung an die Sozialversicherung (ZUS) - erforderlich, wenn Mitarbeiter eingestellt werden.

8. Eröffnung eines Bankkontos - eine polnische GmbH ist verpflichtet, ein Bankkonto in Polen zu haben.

9. Weiße Liste der Mehrwertsteuer: In Polen, wie auch im Rest der Europäischen Union, muss ein Bankkonto auf der so genannten Weißen Liste der Mehrwertsteuer angegeben werden. Diese Erklärung kann über Online-Banking abgegeben werden.

10. Register der wirtschaftlichen Eigentümer : Nach der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister muss das Unternehmen in das so genannte Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragen werden (dies ist das Äquivalent zum deutschen Transparenzregister oder dem britischen Register der wirtschaftlichen Eigentümer).

Verpflichtungen nach der Registrierung

Nach der Gründung des Unternehmens ist es erforderlich, eine vollständige Buchhaltung zu führen, regelmäßige Steuererklärungen abzugeben und alle Änderungen in der Unternehmensstruktur dem Handelsregister (KRS) zu melden.

Das Unternehmen unterliegt der Körperschaftsteuer mit einem Satz von 9 % (für Einnahmen bis zu 2 Mio. EUR) bzw. 19 % (für höhere Einnahmen).

Zusammenfassung

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen ist ein relativ einfacher Prozess, der in traditioneller oder elektronischer Form durchgeführt werden kann. Die Wahl der Methode hängt von den individuellen Bedürfnissen des Unternehmers und der Komplexität der Unternehmensstruktur ab. Es ist ratsam, die Hilfe einer Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, um Verfahrensfehler zu vermeiden und das reibungslose Funktionieren des Unternehmens von Anfang an zu gewährleisten. Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne bei der Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen!

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