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Wirtschaftsvertragsrecht in Polen

VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Wirtschaftsvertragsrecht
 

Wirtschaftsvertragsrecht: Ihre Experten für effektive Lösungen

Wir sind der Meinung, dass ein guter Vertrag nicht nur das Erreichen von Geschäftszielen unterstützt und Interessen schützt, sondern auch transparent formuliert ist, so dass die Parteien sich effizient darin bewegen können. Da wir sehr oft mit Unternehmen ausländischer, insbesondere deutscher Herkunft zusammenarbeiten, wissen wir, dass ein solcher Mandant andere als polnische Rechtsvorstellungen mitbringt und können ihm idR die Unterschiede seines Herkunftsrechts zum polnischen Recht erläutern und somit unsere Lösungen verständlich vermitteln.

Wen unterstützen wir?

Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:

  • Sie bereiten sich auf Vertragsverhandlungen vor oder befinden sich bereits in einem solchen Prozess. Sie benötigen Hilfe bei der Identifizierung von Schlüsselpunkten im Vertrag und der Entwicklung einer geeigneten Verhandlungsstrategie

  • Ihre Vertragspartner sind ausländische Unternehmen und Sie benötigen Unterstützung beim Verständnis und der Anwendung der einschlägigen Gesetze. Sie haben mit kulturellen Unterschieden zu kämpfen, die die Kommunikation und die Erwartungen der Parteien beeinträchtigen können

  • Sie schließen eine große Anzahl von Verträgen eines bestimmten Typs ab und suchen nach einer bewährten Vorlage, um Ihre Interessen zu wahren und den Vertragsabschluss zu beschleunigen

  • Sie möchten Verträge oder andere Unterlagen, die nach ausländischem Recht erstellt wurden, an das polnische Recht anpassen. Sie benötigen Unterstützung bei der Analyse und Anpassung dieser Unterlagen an die lokalen Vorschriften

  • Sie befürchten, dass Sie den von Ihnen geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllen können, und fragen sich, was Sie in dieser Situation tun können. Sie suchen nach einer Strategie, um die negativen rechtlichen und finanziellen Folgen zu minimieren

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:

Erstellung, Änderung und Analyse von Verträgen

Wir stellen sicher, dass die von uns erstellten und analysierten Verträge mit dem Gesetz übereinstimmen und die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Mandanten vollständig widerspiegeln. Unsere Unterstützung umfasst rechtliche, steuerliche und internationale Aspekte.

Vertragsverhandlungen

Wir bieten Unterstützung bei Verhandlungen und helfen unseren Mandanten, zufriedenstellende Vertragsbedingungen auszuarbeiten. Wir erstellen und prüfen Vertragsentwürfe, beraten in rechtlichen und steuerlichen Fragen und nehmen an Verhandlungsgesprächen teil.

Beilegung von Vertragsstreitigkeiten

Wir bieten Mediationsdienste zur Beilegung von Vertragsstreitigkeiten an. Wir entwickeln Prozessstrategien und vertreten Mandanten vor Gericht, in Schiedsverfahren und bei der Vollstreckung, wenn Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können.

Risikomanagement und Absicherung von Transaktionen

Wir helfen bei der Ermittlung, Bewertung und Verwaltung von Vertragsrisiken in jeder Phase des Vertragslebenszyklus. Wir bereiten Unterlagen und eine Absicherungsstrategie vor und schlagen Lösungen wie Hypotheken, Pfandrechte, Treuhandkonten oder Bankgarantien vor.

Mehr erfahren

Unsere Mandanten mit Interesse am Wirtschaftsvertragsrecht nutzen unsere Dienste häufig für die  Steuerberatung und für Gerichts- und Verwaltungsverfahren.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:

  • Win-Win-Situation

    Wir sorgen für ein effektives Beziehungsmanagement, indem wir eine gute Kommunikation mit Ihren wichtigsten Auftragnehmern pflegen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Geschäftsziele erreicht werden

  • Möglich und vernünftig

    Wir gehen an die Verträge mit einer praktischen Einstellung heran und rechnen mit verschiedenen Szenarien. Wir schauen immer, was nötig und was möglich ist, um vernünftige und realistische Lösungen in den Vertrag zu schreiben

  • Risiken unter Kontrolle

    Wir analysieren die Verträge und ermitteln mögliche Risiken sowie rechtliche und steuerliche Folgen. Wir bestimmen ihre Erheblichkeit und besprechen mit Ihnen, ob sie akzeptabel sind

  • Ihre Zeit zählt

    Wir konzentrieren uns bei den Verhandlungen auf die wichtigsten Fragen. Wir vermeiden unnötige Streitigkeiten, damit Sie die Transaktion schnell und effizient abschließen können

  • Erfolgsrezept

    Sie befürchten, dass Sie den von Ihnen geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllen können, und fragen sich, was Sie in dieser Situation tun können. Sie suchen nach einer Strategie, um die negativen rechtlichen und finanziellen Folgen zu minimieren

Sprechen Sie uns an

Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen bei Fragen des Vertragsrechts unterstützen können. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch und teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse mit.

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Ihre Rechtsanwälte in Polen: Wirtschaftsvertragsrecht

FAQ

Wann sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) für Auftragnehmer verbindlich?

Um verbindlich zu sein, müssen die AGB der anderen Partei vor dem Vertragsabschluss zugestellt werden. Es gibt eine grundsätzliche Ausnahme von dieser Regel: Wenn die Verwendung der AGB in den Beziehungen einer bestimmten Art üblich ist, sind die AGB auch dann verbindlich, wenn die andere Partei leicht von ihrem Inhalt hätte Kenntnis nehmen können. Diese Ausnahme gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Mein Auftragnehmer hat mir eine Rechnung zugestellt, der er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beigefügt hat. Sind diese AGB verbindlich?

Um verbindlich zu sein, müssen die AGB der anderen Partei vor dem Vertragsabschluss zugestellt werden. Es gibt eine grundsätzliche Ausnahme von dieser Regel: Wenn die Verwendung der AGB in den Beziehungen einer bestimmten Art üblich ist, sind die AGB auch dann verbindlich, wenn die andere Partei leicht von ihrem Inhalt hätte Kenntnis nehmen können. Diese Ausnahme gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Wenn also die Verwendung der AGB in dieser Situation nicht üblich war, ist die Zustellung der AGB erst im Stadium der Rechnungsstellung nicht wirksam.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen Anhang zu dem Vertrag. Der Vertrag enthält eine Reihe von Bestimmungen, die dem Inhalt der AGB widersprechen. Was passiert in einem solchen Fall?

Soweit die AGB in einem solchen Fall dem Vertrag widersprechen, ist der Inhalt des Vertrages vorrangig maßgebend. Im Übrigen sind die AGB maßgebend.

Wie prüfe ich, wie ein ausländisches Unternehmen beim Vertragsabschluss vertreten sein sollte?

In vielen Ländern gibt es Handelsgesellschaftsregister, die ähnliche Informationen wie das polnische Gerichtsregister (KRS) enthalten. Es lohnt sich daher, zunächst zu prüfen, ob ein solches Register im Herkunftsland des Geschäftspartners existiert. Gibt es kein solches Register oder enthält es keine ausreichenden Informationen, sollte die Gegenpartei aufgefordert werden, ein Dokument vorzulegen, das die Befugnis der Personen belegt, die den Vertrag unterzeichnen.

Die Aufnahme solcher Dokumente in den Vertrag ist eine gute Praxis, die danach Probleme erspart.

Ich habe einen Vertrag mit einem ausländischen Auftragnehmer aus der Europäischen Union geschlossen. Welches Recht ist auf diesen Vertrag anwendbar?

In der Regel sollte die Frage, welches Recht auf einen Vertrag anzuwenden ist, im Vertrag geregelt werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Frage auch durch europäische Rechtsvorschriften, die so genannte Rom I und Rom -II-Verordnungen geregelt.

Im Vertrag war eine Vertragsstrafe für jeden Tag des Lieferverzugs vorgesehen. Mein Vertragspartner fordert von mir Schadensersatz, der über die Höhe der Vertragsstrafe hinausgeht. Ist diese Forderung gerechtfertigt?

Nach polnischem Recht können die Parteien nur dann einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadenersatz verlangen, wenn der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht. Wenn Ihr Vertrag also nur angibt, dass eine Vertragsstrafe im Falle eines Verzugs bei der Warenlieferung fällig wird, und keine zusätzliche Bestimmung enthält, dass es zulässig ist, einen über die Höhe der Vertragsstrafe hinausgehenden Schadenersatz zu fordern, ist es nicht möglich, einen höheren Schadenersatz zu fordern, sofern dieser durch den genannten Verzug entstanden ist.

Mein Auftragnehmer hat mir eine von ihm hergestellte, fehlerhafte Maschine geliefert. Bin ich verpflichtet, ihn zu bezahlen?

Aus der Fragestellung ergibt sich, dass es sich um einen Werkvertrag handelt. In der Regel muss der Auftraggeber das Werk abnehmen, auch wenn es Mängel aufweist, sofern es sich nicht um wesentliche Mängel handelt. Bei unwesentlichen Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, die Bezahlung des Werkes zu verlangen. Dem Auftraggeber stehen Rechte zu, z. B. aus der Gewährleistung oder Garantie, sofern diese vorgesehen sind.

Handelt es sich hingegen um wesentliche Mängel (z.B. der Werkgegenstand eignet sich nicht für die vereinbarte Nutzung), kann der Auftraggeber die Abnahme des Werkes bis zur Beseitigung der erheblichen Mängel verweigern und muß bis zur Mängelbeseitigung den Werklohn auch nicht zahlen.

Die Frage des Werkvertrags und der Mangelhaftigkeit seiner Ausführung ist komplex, und es ist oft schwierig zu bestimmen, ob ein Mangel wesentlich ist. Die damit verbundenen Fragen sind häufig Gegenstand von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.

Mein Auftragnehmer bietet mir eine Garantie für die an die Werkstatt gelieferte Maschine an, möchte aber die Gewährleistung ausschließen. Ist das für mich von Vorteil?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Gewährleistung und Garantie zwei verschiedene Haftungsgründe für mangelhafte Waren nach polnischem Recht sind. Der Umfang der Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt . Der Umfang der Garantie, einschließlich der Rechte des Käufers im Falle eines Mangels der Maschine, wird in der vertraglichen Garantieurkunde festgehalten. So kann ein Vorschlag, eine Garantie zu gewähren und die Gewährleistung auszuschließen, zum Nachteil des Käufers der Maschine sein, wenn die Garantie geringere Rechte gewährt als die, die sich im Falle einer Gewährleistung aus dem Gesetz ergeben. Dies bedeutet, dass die uns von der Gegenpartei angebotene Garantie immer genau geprüft werden sollte.

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