Gerichts- und Verwaltungsverfahren in Polen
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen mit Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren konfrontiert sind, brauchen Sie einen Partner, der Sie durch den jeweiligen Prozess führt. Wir wissen, dass das Streitmanagement für den Rechtsschutz, die Wahrung des guten Rufs und die Stabilität des Unternehmens entscheidend ist. Mit unserer polnischen und internationalen Erfahrung und unserer mehrsprachigen Unterstützung sind wir in der Lage, rechtliche Herausforderungen jeder Größenordnung und in allen Geschäftsbereichen zu bewältigen.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
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Sie sind mit komplexen zivil- oder handelsrechtlichen Angelegenheiten befasst und benötigen Unterstützung bei Streitigkeiten, die den Betrieb eines Unternehmens betreffen, oder bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
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Sie suchen nach wirksamen Methoden der Streitbeilegung und möchten langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden, so dass Sie die Mediation und das Schiedsverfahren als schnelle und wirksame Methoden der Streitbeilegung bevorzugen
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Sie müssen Ihre Forderungen durchsetzen, haben Schwierigkeiten bei der Durchsetzung und suchen nach wirksamen Lösungen in jeder Phase, von den Verhandlungen bis zum Vollstreckungsverfahren
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Sie befürchten, dass ein Gerichtsverfahren den Ruf Ihres Unternehmens in den Augen Ihrer Kunden und Geschäftspartner beeinträchtigen könnte
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Sie befürchten, dass sich Konflikte und Streitigkeiten auf die Produktivität und die Moral Ihrer Mitarbeiter sowie auf das Tagesgeschäft Ihres Unternehmens auswirken können
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:
Wirtschaftssangelegenheiten
Wir bearbeiten Zivil- und Handelsangelegenheiten. Wir befassen uns u. a. mit Unternehmens- und, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, der Beitreibung von Forderungen, Schadenersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Verträgen sowie mit Fragen des Immobilien- und Baurechts.
Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, auch zwischen Gesellschaftern
Wir lösen gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, indem wir Unternehmen und ihren Gesellschaftern rechtliche Unterstützung anbieten und diese vertreten. Unsere Dienstleistungen umfassen Mediation, Verhandlung, gesellschaftsrechtliche Beratung, Schiedsverfahren und Vertretung vor Gericht.
Verwaltungsstreitverfahren
Wir unterstützen bei Verfahren vor Verwaltungsgerichten, verfassen Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und bereiten Kassationsbeschwerden beim Obersten Verwaltungsgerichtshof vor.
Strafverfahren im Wirtschaftskontext
Wir unterstützen in Fällen von Wirtschaftskriminalität und übernehmen die Vertretung vor Behörden und Gerichten.
Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen und Marktregulierungsbehörden
Wir bieten Unterstützung bei der Bearbeitung von Fällen vor öffentlichen Verwaltungen und Marktregulierungsbehörden wie dem Energieregulierungsbehörde ( URE ) oder dem Finanzaufsichtsbehörde (KNF)
Mediation und Schiedsverfahren
Wir helfen bei der Mediation und vertreten Mandanten vor polnischen und internationalen Schiedsgerichten.
Forderungsdurchsetzung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Forderungen in jeder Phase der Beitreibung, von der Verhandlung bis zum Vollstreckungsverfahren.
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Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
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Wir wissen, was zu tun ist
Wir entwickeln durchdachte Strategien zum Schutz Ihrer Interessen, damit Sie Ihre Risiken bewusst steuern können
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Zum Ziel
Wir ergreifen proaktiv Maßnahmen, um laufende Verfahren so schnell wie möglich zu Ihren Gunsten abzuschließen
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Wir denken nach, bevor wir handeln
Unsere klaren und wohlüberlegten Empfehlungen helfen Ihnen, fundierte Entscheidungen über die nächsten Schritte zu treffen
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Reputation im Griff
Wir sorgen dafür, dass das Image Ihres Unternehmens bei Kunden und Geschäftspartnern positiv wahrgenommen wird
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Schritt für Schritt
Wir sorgen dafür, dass das Image Ihres Unternehmens bei Kunden und Geschäftspartnern positiv wahrgenommen wird
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihre Rechtsanwälte in Polen: Gerichts- und Verwaltungsverfahren
FAQ
In einem ordentlichen Verfahren in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wird für die Forderung eine Festgebühr erhoben, die sich nach dem Wert des Streitgegenstandes richtet und sich auf die entsprechenden Beträge beläuft:
- bis zu 500 PLN - 30 PLN;
- über 500 PLN bis zu 1.500 PLN - 100 PLN;
- über 1.500 PLN bis 4.000 PLN - 200 PLN;
- über 4.000 PLN bis 7.500 PLN - 400 PLN;
- über 7.500 PLN bis 10.000 PLN - 500 PLN;
- über 10.000 PLN bis 15.000 PLN - 750 PLN;
über 15.000 PLN und bis zu 20.000 PLN - -1.000 PLN.
In vermögensrechtlichen Fällen, in denen der Wert des Streitgegenstandes oder der Wert des Beschwerdegegenstandes 20.000 PLN übersteigt, wird eine anteilige Gebühr in Höhe von 5 % dieses Wertes, höchstens jedoch 200.000 PLN, erhoben.
In der Regel kann eine Person, die einen Wohnsitz (oder bei juristischen Personen einen Sitz) in Polen hat, vor einem polnischen Gericht verklagt werden.
In einigen Fällen gibt es auch andere Möglichkeiten. So kann in Arbeitsrechtssachen eine Klage nicht nur in dem Staat eingereicht werden, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, sondern auch an dem Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich gearbeitet hat.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag ist es wichtig, die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Gerichts ( Gerichtsstand) zu prüfen. Die Vertragsparteien können wählen, welches Gericht über einen Streitfall aus dem Vertrag entscheiden soll oder aber – mangels Gerichtsstandswahl – das jeweils anwendbare Prozeßgesetz bestimmt, wo sich der Gerichtsstand befindet. Das von den Parteien angerufene Gericht erhält die ausschließliche Zuständigkeit und es ist nicht mehr möglich, die Gegenpartei in einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Land zu verklagen.
Weitere Beispiele für eine ausschließliche Zuständigkeit sind Fälle, in denen das Gericht des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dessen Gebiet sich die Immobilie befindet oder in dem die Gesellschaft oder die juristische Person ihren Sitz hat, für die Gültigkeit, Ungültigkeit oder Auflösung der Gesellschaft oder der juristischen Person sowie für die Gültigkeit der Beschlüsse von deren Organen zuständig ist.
Nein. Der Vorsitzende kann von Amts wegen oder auf Antrag einer Person, die an der Sitzung teilnehmen soll und eine E-Mail-Adresse angegeben hat, eine Fernsitzung anordnen. Die Frist für den Antrag beträgt 7 Tage ab dem Datum der Zustellung der Bekanntmachung oder der Einberufung der Sitzung.
Darüber hinaus können die Gerichte die polnische diplomatische Vertretung oder das Konsulat um eine Beweisaufnahme ersuchen, wenn die zu vernehmende Person ein polnischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland ist.
Eine Person, die der polnischen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, hat das Recht, vor Gericht in einer ihr bekannten Sprache sich zu äußern und sich kostenlos von einem Dolmetscher unterstützen zu lassen.