Steuervergünstigungen in Polen
Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Rentabilität zu steigern. Wenn Sie Steuervergünstigungen sinnvoll nutzen, können Sie Ihren Gewinn steigern und dadurch Mittel für die Führung Ihres Unternehmens freisetzen. Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmern in Polen dabei zu helfen, die verfügbaren Steuervergünstigungen zu nutzen. Prüfen Sie mit uns, ob und wo Sie Einsparungen erzielen können.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
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Sie sind unsicher, wie Sie Investitionen für Steuervergünstigungen richtig qualifizieren, was bei unzutreffender Qualifizierung dazu führen kann, dass diese in einer späteren Phase des Unternehmens angefochten werden
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Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihren Cashflow durch die effektive Nutzung von Steuervergünstigungen zu verbessern
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Sie verfügen nicht über die richtigen Instrumente und Systeme, um die für Steuervergünstigungen in Frage kommenden Kosten effektiv zu verwalten und zu erfassen
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Sie befürchten, dass Sie bei einer eventuellen Überprüfung nicht alle relevanten Unterlagen vorlegen können, um die Rechtmäßigkeit Ihrer Steuervergünstigungen nachzuweisen
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Sie sind besorgt über die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit möglichen Anpassungen von Steuervergünstigungen bei früheren Jahre
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:
Potenzialanalyse und Prozessüberprüfung
Wir führen eine Analyse Ihres Unternehmens durch, um Möglichkeiten für Steuervergünstigungen und erwartete Vorteile zu ermitteln.
Prüfung von Steuervergünstigungen
Wir überprüfen die korrekte Anwendung und Abrechnung von Steuervergünstigungen.
Steuersicherheit
Wir erstellen Unterlagen, die das Risiko von Streitigkeiten mit den Steuerbehörden minimieren, einschließlich der Einholung von individuellen Steuerauslegungen.
Unterstützung bei der Erfüllung der Dokumentationsanforderungen
Wir helfen bei der Vorbereitung, Überprüfung und Erstellung der Dokumentation, die für die Berücksichtigung von Steuervergünstigungen erforderlich ist (einschließlich der Aufzeichnungen, der Methoden zur Erfassung der förderfähigen Kosten und der Gestaltung der Rechnungslegungsgrundsätze).
Abrechnung von Steuervergünstigungen
Wir helfen bei der Vorbereitung und Überprüfung der Korrektheit der Abrechnungen, einschließlich aktueller Erklärungen und Korrekturen für frühere Jahre.
Unterstützung bei Steuerverfahren und Rechtsstreitigkeiten
Wir vertreten Unternehmen aktiv vor den Steuerbehörden und Gerichten in allen Phasen des Verfahrens bzgl. Steuervergünstigungen.
Mehr erfahren
Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
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Wir wissen, was zu tun ist
Wir können schnell und effizient prüfen, ob Ihre Investitionen für Steuervergünstigungen in Frage kommen
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Dokumentation unter Kontrolle
Wir kümmern uns um die gesamte Dokumentation im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was für Sie wichtig ist
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Wir reagieren auf Veränderungen
Wir sind flexibel und passen unsere Aktivitäten schnell an die sich ändernde Gesetzgebung an, um Ihnen die besten Lösungen zu bieten
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Wir planen voraus
Wir helfen Ihnen, die Vorteile der Steuervergünstigungen zu antizipieren und zu sichern, damit Sie andere Investitionen planen können
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Sicherer mit uns
Wir unterstützen Geschäftsleitungen und Hauptbuchhalter und minimieren ihre Haftung für unrichtige Steuerplanung
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihre Steuerberater in Polen: Steuervergünstigungen
Die wichtigsten Steuervergünstigungen in Polen: Finden Sie die Vorteile für Ihr Unternehmen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Steuervergünstigungen in Polen, die Ihrem Unternehmen echte Einsparungen bringen können. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Optionen, die Ihre Steuerlast effektiv senken und die Rentabilität Ihres Unternehmens maximieren können.
Als Anreiz zur Steigerung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt führt das polnische Steuerrecht einen Freibetrag für die Automatiisierung ein. Dieser Freibetrag soll Unternehmer dazu motivieren, in die Automatisierung von Produktionsprozessen zu investieren, und bietet einen Abzug von bis zu 150 % der zu diesem Zweck getätigten Ausgaben.
In der Praxis kann jeder Zloty, der für die Automatisierung ausgegeben wird, in der Steuererklärung als vollständig abzugsfähige Ausgabe (100 %) behandelt werden, wobei weitere 50 % dieser Ausgaben direkt von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können. Es ist wichtig zu bedenken, dass diese Steuervergünstigung nur für einen begrenzten Zeitraum, zwischen 2022 und 2026, zur Verfügung steht, was sie zu einer einzigartigen Gelegenheit für Unternehmen macht, die ihre Marktposition durch den Einsatz moderner Technologie stärken wollen.
Die Steuervergünstigung für Forschung und Entwicklung (F&E) ist ein wichtiges Unterstützungsinstrument für Unternehmen, die innovative Projekte durchführen, denn sie ermöglicht den Abzug eines erheblichen Teils der mit solchen Projekten verbundenen Kosten. Sie zeichnet sich durch ein breites Spektrum an förderfähigen Ausgaben aus, zu denen unter anderem Lohnkosten (mit Ausnahme bestimmter Beiträge), Ausgaben für Materialien und Rohstoffe sowie Abschreibungskosten für materielle und immaterielle Vermögenswerte gehören.
Der Hauptvorteil dieser Steuervergünstigung ist die Möglichkeit, 100 % oder sogar 200 % der angefallenen Kosten von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen, wodurch sich die Steuerlast für das Unternehmen direkt verringert. Diese Lösung ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die aktiv in die Entwicklung neuer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen investieren. Darüber hinaus bietet der Freibetrag finanzielle Flexibilität, da Kosten, die nicht in dem Jahr, in dem sie anfallen, realisiert werden, in den folgenden sechs Steuerjahren abgezogen werden können, was ein wichtiger Bestandteil einer langfristigen F&E-Investitions- und Steuerstrategie ist.
Die Steuervergünstigung für innovative Arbeitnehmer wurde geschaffen, um Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund finanzieller Verluste oder begrenzter Einnahmen nicht in der Lage waren, die F&E-Freibeträge voll auszuschöpfen. Dieser Mechanismus ermöglicht es Unternehmen, ihre Einkommenssteuervorauszahlungen, die aus verschiedenen Beschäftigungstiteln zu zahlen sind, um den Betrag der nicht abgezogenen F&E-Kosten zu reduzieren.
Eine grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Steuervergünstigung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 50 % seiner Arbeitszeit für F&E-Tätigkeiten aufwendet. Dieses Kriterium unterstreicht die Verpflichtung zu aktivem und zielgerichtetem Engagement im Bereich F&E und verschafft Unternehmen, die diese Bedingungen erfüllen, einen größeren Spielraum, um ihr Innovations- und Entwicklungskapital effektiv einzusetzen. Durch diese Steuervergünstigung können die Unternehmen ihre Steuerverbindlichkeiten besser verwalten und die finanziellen Herausforderungen in einen zusätzlichen Anreiz zur Durchführung und Steigerung der F&E-Intensität verwandeln.
Die Steuervergünstigung für Pilotprojekte ist eine wichtige Unterstützung für Unternehmen, die sich auf Innovation durch die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte konzentrieren. Sie ermöglicht es, bis zu 30 % der Kosten, die mit der Versuchsproduktion eines neuen Produkts und seiner Vermarktung verbunden sind, zusätzlich zu den Kosten für Dienstleistungen von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. Diese Form der steuerlichen Förderung ist eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, die an der Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen beteiligt sind, und bietet finanzielle Hilfe in der kritischsten Phase der Vermarktung.
Für den Fall, dass ein Unternehmen in einem bestimmten Steuerjahr einen Verlust verzeichnet oder sein Einkommen die volle Ausschöpfung des Freibetrags nicht zulässt, ist vorgesehen, dass die nicht genutzten Ausgaben in sechs aufeinander folgenden Jahren abgezogen werden können. Diese Flexibilität und die Aussicht auf eine langfristige Unterstützung ermöglichen es den Unternehmen, ihre Innovationsinvestitionen besser zu planen und die mit der Markteinführung neuer Produkte verbundenen finanziellen Risiken zu minimieren.
Die Expansionsvergünstigung ist als Steueranreiz für Unternehmen gedacht, die in Aktivitäten investieren, die auf die Ausweitung des Marktes und die Steigerung des Umsatzes abzielen, wie z. B. die Teilnahme an Messen, Werbemaßnahmen, die Vorbereitung von Ausschreibungen oder die Anpassung von Verpackungen an die Anforderungen von Kunden. Dank dieser Vergünstigung können Unternehmer ihre Steuerbemessungsgrundlage um zusätzliche 100 % der für die oben genannten Aktivitäten anfallenden Kosten verringern, allerdings begrenzt auf einen Höchstbetrag von 1.000.000 PLN in einem bestimmten Steuerjahr.
Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung ist der Nachweis eines Anstiegs des Produktumsatzes in zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nach der Investition. Diese Anforderung soll nicht nur eine vorübergehende finanzielle Unterstützung bieten, sondern die Unternehmen auch dazu motivieren, Wachstumsstrategien langfristig zu planen und umzusetzen und so zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Expansion in neue Märkte beizutragen.
Die Sponsoring- Vergünstigung richtet sich an Unternehmen, die Ausgaben in sozial verantwortlichen Bereichen wie Sport, kulturelle Aktivitäten, Unterstützung der Hochschulbildung und Wissenschaft tätigen. Dank dieser Vergünstigung können Unternehmen 150 % der Kosten, die zur Unterstützung der genannten Bereiche anfallen, von ihrer Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Wichtig ist, dass dieselben Ausgaben zweimal in der Steuererklärung angegeben werden können: einmal in voller Höhe (100 %) als steuerlich absetzbare Kosten und zusätzlich zu 50 % als Abzug im Rahmen der Vergünstigung.
Eine solche Lösung verringert nicht nur die Steuerlast des Unternehmens, sondern fördert auch ein stärkeres Engagement in sozial verantwortlichen Aktivitäten, die zur Entwicklung lokaler Gemeinschaften, zur Förderung von Kultur, Sport und Bildung beitragen.
Die IP Box ist eine besondere Steuerregelung für Steuerzahler, die Einkünfte aus qualifizierten Rechten an geistigem Eigentum erzielen, die direkt aus ihren eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten stammen. Diese Regelungen ermöglichen es, dass solche Einkünfte zu einem attraktiven Vorzugssatz von nur 5 % besteuert werden, was eine erhebliche Ermäßigung gegenüber den normalen Steuersätzen darstellt. Ein entscheidender Vorteil dieser Vergünstigung ist die Möglichkeit, Ausgaben für F&E-Aktivitäten, die zur Schaffung wertvoller Rechte an geistigem Eigentum beigetragen haben, als qualifizierte Ausgaben zu berücksichtigen.
Diese Lösung erkennt nicht nur den Beitrag von F&E-Investitionen zur Schaffung von Mehrwert für die Wirtschaft an, sondern fördert auch die Kommerzialisierung von Innovationen, indem sie Unternehmern wichtige finanzielle Anreize für F&E bietet. Sie ermöglicht es den Unternehmen, ihre Innovationsbudgets strategischer zu verwalten, mit der Gewissheit, dass ihre F&E-Bemühungen und die daraus resultierenden Rechte an geistigem Eigentum steuerlich günstig behandelt werden, und unterstützt so die weitere technologische Entwicklung und Innovation.