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Verrechnungspreise in Polen

VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Verrechnungspreise
 

Verrechnungspreise in Polen: Optimierung und Steuersicherheit für Ihr Unternehmen

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erfüllung ihrer Verrechnungspreisverpflichtungen (TP). Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Optimierung, die Wahrung der Interessen und die steuerliche Sicherheit beider Parteien der Transaktion und beschränken uns nicht nur auf die Interessen des polnischen Unternehmens. Bei der Erarbeitung optimaler Lösungen arbeiten wir mit den Vorständen, Finanzabteilungen und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können.

Wen unterstützen wir?

Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:

  • Sie wissen nicht, wie Sie Transaktionen innerhalb Ihrer Kapitalgruppe absichern können (z. B. Verkauf von Zwischenprodukten, Waren oder Gütern, Cashpooling, Erbringung von immateriellen Dienstleistungen, Kreditaufnahme, Übertragung von Funktionen, Risiken oder Vermögenswerten)

  • Sie verfügen nicht über angemessene persönliche oder technische Ressourcen, einschließlich des Zugangs zu kommerziellen Datenbanken, für eine angemessene TP-Berichterstattung

  • Sie müssen Ihre Position mit einem polnischen Steuerberater überprüfen, um sicherzustellen, dass die von Ihnen vorgeschlagene Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben von den polnischen Steuerbehörden nicht angefochten wird

  • Sie befürchten eine finanzielle, disziplinarische und/oder rufschädigende Haftung, wenn Sie eine verbindliche Erklärung abgeben, dass die von Ihnen erstellten Überweisungsunterlagen der Wahrheit entsprechen

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:

Identifizierung der verbundenen Parteien

Wir analysieren die Organisationsstrukturen der Konzerne, um die Verantwortlichkeiten im TP-Bereich zu ermitteln.

Überprüfung der Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation

Wir überprüfen, ob die mit verbundenen Parteien durchgeführten Transaktionen die Transaktionsschwellenwerte überschreiten, die die Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation auslösen.

Erstellung der TP-Dokumentation

Wir befassen uns mit der Erstellung einer umfassenden TP-Dokumentation, die den Anforderungen der polnischen Vorschriften entspricht.

Anpassung der TP-Dokumentation eines ausländischen Unternehmens an die polnischen Anforderungen

Wir arbeiten mit den TP-Abteilungen ausländischer Tochtergesellschaften zusammen, um ihre TP-Dokumentation (die in der Regel auf Englisch oder Deutsch verfasst ist) an die polnischen Vorschriften anzupassen.

Benchmarking

Wir führen Benchmarking-Analysen auf der Grundlage kommerzieller Transaktionsdatenbanken durch.

Compliance-Analyse

Wir bemühen uns, für jeden Auftrag eine vergleichende Analyse durchzuführen. Für bestimmte Transaktionen erstellen wir jedoch eine Compliance-Analyse.

Entwicklung und Umsetzung einer Verrechnungspreispolitik

Wir entwickeln eine Verrechnungspreispolitik, die einen Rahmen für die Abrechnung mit verbundenen Parteien definiert. Wir definieren die Preisbildungsmethodik, beschreiben die Durchführung von Benchmarking-Analysen und legen Parameter für die Abrechnung mit verbundenen Unternehmen fest. Wir helfen auch bei der Zuweisung von Funktionen und Risiken an einzelne Konzernunternehmen, wodurch die Interessen aller an der Transaktion beteiligten Parteien gewahrt werden.

Überprüfung der Verrechnungspreisaktivitäten

Wir analysieren die Bedingungen, unter denen Transaktionen mit verbundenen Parteien durchgeführt werden, und prüfen, ob sie das Fremdvergleichskriterium (arm’s length) erfüllen. Auf der Grundlage detaillierter Analysen unterstützen wir Mandanten bei der Entscheidung über eine mögliche Verrechnungspreisanpassung (TP-Anpassung). Wir beraten auch über die beste Art und Weise, solche Anpassungen zu dokumentieren, sei es durch eine angepasste Rechnung oder einen Vermerk, und über ihre korrekte Verbuchung für die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer.

Unterstützung in Steuerverfahren

Wir vertreten Mandanten bei CIT-Audits zur Überprüfung der TP-Dokumentation.

Workshops und Schulungen im Bereich der Verrechnungspreise

Wir organisieren Präsenz- und Online-Schulungen zum Thema Verrechnungspreise.

Mehr erfahren

Unsere Mandanten, die an Verrechnungspreise interessiert sind, nutzen häufig unsere Dienstleistungen in den Bereichen  VAT Compliance , Quellensteuer, Steuervergünstigungen , Steuerverfahren und -streitigkeiten sowie Accounting & Payroll.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:

  • Wir arbeiten mit Kapitalgruppen

    Wir kennen die Bedürfnisse internationaler Kapitalgruppen und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Vorständen und Finanzabteilungen anderer Länder

  • Mutig in Aktion

    Wir verstehen, dass TP-Dokumente zwei Länder betreffen. Unser Ziel ist es, die Sicherheit auf beiden Seiten der Transaktion zu gewährleisten, nicht nur auf der polnischen Seite

  • Alles unter Kontrolle

    Wir bieten Lösungen an, die nicht nur die Dokumentation, sondern auch eine strategische internationale Beratung umfassen, die eine vollständige Kontrolle über die innerhalb der Gruppe durchgeführten Transaktionen gewährleistet

  • Sie wissen, was Sie zahlen werden

    Wir sorgen für Budgettransparenz und Vorhersehbarkeit, indem wir ein Pauschalhonorar festsetzen, das unerwartete Ausgaben ausschließt

Lassen Sie uns miteinander sprechen

Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht und Humanressourcen unterstützen können. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch und teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse mit. 

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Ihre Steuerberater in Polen: Verrechnungspreise

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Was sind Verrechnungspreise (TP)?

Verrechnungspreise (Transfer Pricing, TP) sind ein allgemein verwendeter Begriff, der sich auf die Transaktionsbedingungen bezieht, die zwischen verbundenen Parteien, d. h. Unternehmen, die innerhalb desselben Konzerns tätig sind, angewendet werden.

Was sind verbundene Unternehmen nach polnischem Recht?

Nach polnischem Recht sind verbundene Parteien zum Beispiel:

• Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. durch einen Anteil von 25 % an ihrem Kapital;

• Unternehmen, auf die von demselben anderen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, z. B. durch eine 25%ige Beteiligung am Kapital beider oder mehrerer Unternehmen;

• Steuerzahler und seine ausländische Betriebsstätte;

• eine Nicht-Kapitalgesellschaft und ihr Gesellschafter.

Wie sollten die Verrechnungspreise bestimmt werden?

Generell gilt, dass alle Transaktionen und Ereignisse zwischen verbundenen Parteien zu Bedingungen stattfinden sollten, die von unabhängig agierenden Unternehmen auf dem Markt akzeptiert würden - es gilt der Fremdvergleichsgrundsatz (sog. arm’s length).

In der Praxis stützen sich die Steuerzahler bei der Ermittlung der Verrechnungspreise auf die OECD-Leitlinien und die Methoden des polnischen Rechts. Die wichtigsten Methoden zur Überprüfung der Verrechnungspreise sind:

• die Methode der vergleichbaren unkontrollierten Preise (the comparable uncontrolled price method – CUP);

• die Wiederverkaufspreismethode (the resale price method - RPM);

• die Kosten-Plus-Methode mit angemessener Marge (the cost plus method - CPM);

• die transaktionale Gewinnspaltungsmethode (the transactional profit split method - TPSM);

• die Methode der transaktionsbezogenen Nettomarge (the transactional net margin method -TNMM).

Die Wahl einer der oben genannten Methoden hängt in der Regel von der Art der Transaktion ab, die durchgeführt wird. Bei Dienstleistungsgeschäften wird zum Beispiel meist die Kosten-Plus-Methode angewandt.

Wer ist in Polen zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet?

Unternehmen, die im Steuerjahr gleichartige Geschäfte mit verbundenen Parteien getätigt haben, deren Wert über dem des Vorjahres lag:

• 10 Mio. PLN - im Falle einer Warentransaktion;

• 10 Mio. PLN - im Falle einer Finanztransaktion;

• 2 Mio. PLN - im Falle eines Dienstleistungsgeschäfts;

• 2 Mio. PLN - im Falle einer anderen als der oben genannten Transaktionen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Transaktionen mit verbundenen und nicht verbundenen Parteien durchführen, die ihren Wohnsitz, ihren eingetragenen Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Land haben, das einen schädlichen Steuerwettbewerb anwendet (die so genannte "Steueroase"), ebenfalls eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen. Die Schwellenwerte für Transaktionen sind in diesem Fall:

• 2,5 Mio. PLN im Falle einer Finanzierungstransaktion;

• 500 Tausend PLN im Falle anderer Transaktionen (außer Finanztransaktionen).

Sieht das polnische Recht Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation (TP) vor?

Das polnische Recht sieht eine Reihe von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation (TP) vor.

Beispiele:

• die Transaktion wird zwischen zwei polnischen Unternehmen durchgeführt, wobei beide Unternehmen einen steuerlichen Gewinn erzielt haben und keines der Unternehmen in einer Sonderwirtschaftszone oder Polnischen Investitionszone tätig ist;

• unter bestimmten Bedingungen, wenn es sich bei der Transaktion um eine Neuabrechnung von Kosten handelt, die ursprünglich einem verbundenen Unternehmen entstanden sind;

• der Gegenstand der Transaktion ist ein Kredit und die Safe-Harbour-Bedingungen sind erfüllt;

• Dienstleistungen mit geringem Mehrwert sind Gegenstand der Transaktion und die Safe-Harbour-Bedingungen sind erfüllt.

Sieht das polnische Recht Vereinfachungen bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation (TP) vor?

Unternehmen, die Kleinst- und Kleinunternehmer im Sinne des Unternehmergesetzes sind, sind von der Pflicht zur Erstellung einer Benchmarking-Analyse und einer Compliance-Analyse befreit. Um die Vereinfachung anwenden zu können, müssen die Bedingungen für die Erfüllung des Status eines Kleinst- und Kleinunternehmers in dem betreffenden Zeitraum geprüft werden. So ist beispielsweise die Anwendung der oben genannten Vereinfachung für das Jahr 2023 möglich, wenn der Status eines Kleinst- oder Kleinunternehmers im Jahr 2022 erfüllt wurde.

Was sind die wichtigsten Verrechnungspreispflichten in Polen?

Zu den wichtigsten Verrechnungspreisverpflichtungen in Polen gehören:

• die Anwendung von Marktpreisen bei Transaktionen mit verbundenen Parteien;

• sobald die Dokumentationsschwellen überschritten sind, eine Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation (lokale Dateien, einschließlich einiger Unternehmen, die eine Benchmarking-/Compliance-Analyse erstellen sollten);

• Vorbereitung der TPR-C-Verrechnungspreisinformationen und rechtzeitige Übermittlung an die zuständige Steuerbehörde.

Welches sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen in Polen in Bezug auf Verrechnungspreise?

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen in Polen über Verrechnungspreise:

• die lokale Verrechnungspreisdokumentation für das Steuerjahr sollte bis zum Ende des zehnten Monats nach Ende des Steuerjahres erstellt werden;

• die Verrechnungspreisinformationen der TPR-C sollten bis zum Ende des 11. Monats nach Ende des Steuerjahres erstellt und an die zuständige Steuerbehörde übermittelt werden.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um mit der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation zu beginnen, damit die Verpflichtungen innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt werden können?

Für Unternehmen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr folgt und somit die Verpflichtung zur Einreichung der TPR-C-Informationen am 30. November des Folgejahres ausläuft, ist es am besten, die Arbeit an der Verrechnungspreisdokumentation (TP). im Monat Juni zu beginnen.

Welche Schritte sollten zuerst unternommen werden, um Verrechnungspreisverpflichtungen zu ermitteln?

Zunächst sollten die mit verbundenen Parteien durchgeführten Transaktionen ermittelt werden, wobei sie in verschiedene Arten von Transaktionen unterteilt werden sollten: Warentransaktionen, Dienstleistungstransaktionen, Finanztransaktionen mit einer Unterscheidung zwischen der Kaufseite und der Kostenseite. Der nächste Schritt besteht darin, zu überprüfen, ob diese Transaktionen die Dokumentationsschwellenwerte überschreiten.

Wie ist mit den TPR-C-Verrechnungspreisinformationen umzugehen, wenn sie nicht fristgerecht eingereicht werden?

Trotz der nicht fristgerechten Abgabe der Verrechnungspreisinformationen TPR-C sollte diese Meldepflicht so schnell wie möglich nachgeholt werden. Gleichzeitig kann der Steuerzahler, um negative Folgen zu vermeiden, seine so genannte aktive Reue angeben.

Wer unterzeichnet die TPR-C-Verrechnungspreisinformationen im Namen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer anderen Gesellschaft, die eine juristische Person ist?

In der Regel wird die TPR-C-Information in einem solchen Fall vom Leiter des Unternehmens - einem Geschäftsführer - unterzeichnet. Es ist nicht zulässig, dass die TPR-C-Information von einem Bevollmächtigtem unterzeichnet wird, mit Ausnahme eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters . So kann die TPR-C-Information nicht vom Hauptbuchhalter unterzeichnet werden (dies war bis 2022 möglich).

In welcher Form werden die TPR-C-Verrechnungspreisinformationen eingereicht?

Die TPR-C-Verrechnungspreisinformationen können nur elektronisch übermittelt werden. Die TPR-C-Informationen können nicht über ePUAP eingereicht werden, sondern müssen über das e-Deklaracje-System übermittelt werden.

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