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Steuerverfahren und -streitigkeiten in Polen

VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Steuerverfahren und -streitigkeiten
 

Steuerverfahren und -streitigkeiten in Polen: Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens

Steuerverfahren und -prüfungen sowie letztlich auch Rechtsstreitigkeiten können Anlass zur Sorge geben. Die Steuerbehörden analysieren eine Vielzahl von Unterlagen, prüfen Transaktionen und befragen die Steuerzahler. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens - von der fundierten Beurteilung der Situation über die Erstellung der relevanten Unterlagen bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den Steuerbehörden und vor den polnischen Verwaltungsgerichten.

Wen unterstützen wir?

Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:

  • Sie befinden sich mitten in einer Steuerprüfung oder erwarten eine solche und sind sich unsicher über den Ausgang und die möglichen steuerlichen Folgen

  • Sie brauchen klare Empfehlungen für das weitere Vorgehen, einschließlich der Festlegung der wirksamsten Verteidigungsstrategie

  • Ihnen fehlt die Zeit, die Unterlagen der ausgewählten Steuerbehörden zu sammeln und auszuwerten

  • Sie sind sich nicht sicher, welche Informationen Sie dem Finanzamt zur Verfügung stellen müssen und können

  • Sie befürchten eine persönliche finanzielle, disziplinarische oder rufschädigende Haftung im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Unregelmäßigkeiten

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:

Vertretung bei Steuerprüfungen und -verfahren

Wir vertreten Unternehmer aktiv bei Steuerprüfungen, Zoll- und Finanzkontrollen und Steuerverfahren. Wir verfassen Schriftsätze und nehmen an Anhörungen teil. Wir helfen bei der Festlegung von Handlungsstrategien und analysieren die Korrektheit von Steuerabrechnungen;

Umsatzsteuererstattungen und Steuerüberzahlungen

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erlangung von USt.-Erstattungen im Rahmen von Ermittlungen und bei der Rückforderung von Steuerüberzahlungen;

Vertretung vor Verwaltungsgerichten

Wir bieten die Vertretung von Steuerzahlern in Streitfällen vor den Verwaltungsgerichten und dem Obersten Verwaltungsgericht an.

Schutz in steuerlichen Strafsachen

Wir bieten Verteidigung und Unterstützung in steuerlichen Strafsachen an. Wir analysieren die Risiken und bereiten die entsprechenden Unterlagen vor.

Vollstreckungsmaßnahmen:

Wir schützen Unternehmer vor Vollstreckungsmaßnahmen der Steuerbehörden, indem wir eine fundierte Analyse der Situation anbieten und wirksame Verteidigungsmaßnahmen vorbereiten.

Risikomanagement

Wir helfen beim Management von Steuerrisiken, bewerten die Korrektheit von Steuerabrechnungen und erarbeiten eine Handlungsstrategie. Wir unterstützen unsere Mandanten im Umgang mit den Steuerbehörden.

Mehr erfahren

Unsere Mandanten, die an laufenden Steuerverfahren und -streitigkeiten interessiert sind, nehmen unsere Dienstleistungen häufig in den Bereichen VAT-Compliance, Steuerberatung , Gerichts- und Verwaltungsverfahren in Anspruch.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:

  • Schritt für Schritt

    Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Steuerverfahrens und bieten Ihnen klare Empfehlungen und Unterstützung bei jedem Schritt

  • Dokumente? Überlassen Sie das uns

    Wir kümmern uns um die umfassende Analyse und das Dokumentenmanagement und sparen Ihnen Zeit und Energie

  • Immer auf dem Laufenden

    Wir halten Sie über den Stand des Steuerverfahrens auf dem Laufenden, damit Sie wissen, wie es um Ihren Fall steht

  • Wir sagen, wie es ist

    Wir legen Wert auf vollständige Transparenz und Ehrlichkeit in unserer Kommunikation. Wir liefern zuverlässige Informationen, damit Sie genau wissen, woran Sie sind

  • Sie wissen, was als Nächstes zu tun ist

    Unsere Strategien sind sorgfältig durchdacht und klar dargestellt, so dass Sie immer wissen, welche Schritte zu unternehmen sind. Wir planen im Voraus, antizipieren mögliche Szenarien und bereiten geeignete Maßnahmen vor

Lassen Sie uns miteinander sprechen

Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen bei Steuerverfahren und Streitigkeiten unterstützen können. Vereinbaren Sie einen Termin und teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse mit.

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FAQ

Muss die Steuerprüfung in Polen angekündigt werden?

In der Regel müssen die Steuerbehörden den Steuerzahler von ihrer Absicht in Kenntnis setzen, eine Steuerprüfung einzuleiten. In einem solchen Fall wird die Prüfung frühestens innerhalb von 7 Tagen und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Mitteilung über die beabsichtigte Einleitung der Prüfung eingeleitet. Die Mitteilung über die Einleitung einer Prüfung sollte Folgendes enthalten:

- Bezeichnung der Behörde;

- Datum und Ort der Ausstellung;·       Bezeichnung der kontrollierten Person;

- Angabe des Umfangs der Prüfung;

- Belehrung über das Recht, eine Korrektur der Erklärung vorzunehmen;

- Unterschrift des Zustellungsbevollmächtigten.

Zu den Ausnahmen von der Ankündigung der Absicht, eine Prüfung einzuleiten, gehören nicht gemeldete Geschäftstätigkeiten oder die Durchführung solcher Tätigkeiten auf der Grundlage von Informationen, die im Rahmen der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlangt wurden.

Wie lange dauert eine Steuerprüfung in Polen?

Eine Steuerprüfung sollte unverzüglich, spätestens jedoch zu dem in der Genehmigung angegebenen Zeitpunkt abgeschlossen werden. Die Dauer aller Prüfungen eines Unternehmers in einem Kalenderjahr darf in Bezug auf folgende Punkte nicht überschritten werden:

- Kleinstunternehmern: 12 Arbeitstage;

- Kleinunternehmer: 18 Arbeitstage;

- mittlere Unternehmen: 24 Arbeitstage;

- andere Unternehmen: 48 Arbeitstage.

Welche Befugnisse hat der Inspektor bei einer Steuerprüfung in Polen?

Die Befugnisse des Inspektors im Rahmen der Ermächtigung umfassen unter anderem das Betreten der Räumlichkeiten und des Geländes, die Aufforderung zur Vorlage der zu prüfenden Vermögensgegenstände, die Gewährung von Einsicht in die Bücher und sonstigen Unterlagen, die sich auf den Gegenstand der Prüfung beziehen, und die Sicherstellung der gesammelten Beweismittel.

Welche Pflichten hat die geprüfte Stelle bei einer Steuerprüfung in Polen?

Die geprüfte Stelle ist u.a. verpflichtet, auf Verlangen des Inspektors eine Übersetzung der Unterlagen, die Gegenstand der Kontrolle sind, ins Polnische vorzulegen, Auszüge aus Steuerbüchern oder Buchhaltungsunterlagen in einem bestimmten Format vorzulegen oder Erklärungen zum Gegenstand der Kontrolle abzugeben.

Zu welchem Zweck werden die Prüfaktivitäten durchgeführt?

Bei der Steuerprüfung handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Überprüfung der Buchführung des Steuerzahlers, um unter anderem die Zahlung der Steuern und die formale Richtigkeit der Unterlagen zu kontrollieren. In der Praxis werden Überprüfungen häufig bei der Beantragung einer Umsatzsteuererstattung durchgeführt. In solchen Fällen haben die Steuerbehörden das Recht, die Frist für die Erstattung zu verlängern, bis die Überprüfung abgeschlossen ist.

Wie kann die Entscheidung einer polnischen Steuerbehörde beklagt werden?

Gegen eine Entscheidung der Steuerbehörde kann grundsätzlich bei der höheren Behörde Beschwerde eingelegt werden. Eine Beschwerde sollte unter anderem Einwände gegen die Entscheidung enthalten, das Wesen und den Umfang der Forderung angeben, die Gegenstand der Beschwerde  ist, und Beweise zur Begründung der Forderung nennen. Die Beschwerde muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.

Was ist eine Zoll- und Steuerkontrolle in Polen?

Die Zoll- und Steuerkontrolle ist eine besondere Form der Kontrolle, die in "großen" Fällen durchgeführt wird. Gegenstand der Kontrolle können u.a. Zoll- und Steuervorschriften sein. Dieses Verfahren wird ohne vorherige Ankündigung durchgeführt. Die Vorschriften sehen eine Reihe von Befugnissen für die Inspektoren vor, darunter die Aufforderung, Zugang zu Unterlagen zu gewähren, Sichtkontrollen durchzuführen, Zeugen zu befragen oder Räumlichkeiten zu durchsuchen. 

Welche Entscheidungen können mit einer Klage beim Verwaltungsgericht angefochten werden?

Mit einer Klage vor dem  Verwaltungsgericht kann  gegen  Verwaltungsentscheidungen vorgegangen t werden, die eine Angelegenheit wie z. B. eine Steuerangelegenheit regeln oder anderweitig abschließen. Die Klage kann nach Ausschöpfung des Rechtsweges eingelegt werden.

Wann kann ein steuerliches Steuerstrafverfahren in Polen eingeleitet werden?

Ein steuerliches Steuerstrafverfahren kann eingeleitet werden, wenn durch die Verletzung bestimmter Steuernormen eine Straftat begangen wurde. In der Regel muß eine Steuerstraftat oder eine sonstige Steuerübertretung vorsätzlich begangen werden, sofern in den Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Steuerstraftaten sind im Steuerstrafgesetzbuch beschrieben und umfassen unter anderem die Nichtoffenlegung des Besteuerungsgegenstandes oder die Verletzung der Bestimmungen über die Abgabe von Erklärungen zur Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation.

Zu welchem Zweck wird eine "aktive Reue"-Meldung in Polen eingereicht?

Eine aktive Reue hilft, die Strafe für eine strafbare oder steuerliche Handlung zu vermeiden. Bei der Abfassung einer aktiven Reue ist es unter anderem erforderlich, alle relevanten Umstände der Tat offenzulegen und gegebenenfalls die geforderte Steuer zu zahlen. Die Anzeige ist unter anderem dann unwirksam, wenn sie zu einem Zeitpunkt abgegeben wurde, zu dem die Behörde bereits eindeutig dokumentierte Kenntnis von einer Steuerstraftat hatte. 

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