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Quellensteuer in Polen

VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Quellensteuer
 

Quellensteuer in Polen: umfassende Beratung und Steueroptimierung bei internationalen Transaktionen

Die Quellensteuer (withholding tax, WHT) gilt unter anderem für grenzüberschreitende Dividenden (Satz von 19 %), Zinsen und Lizenzgebühren (Satz von 20 %). Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen und Steuervergünstigungen, die diese Sätze verringern können. Zahlen Sie nicht mehr, als Sie müssen. Wenden Sie sich an uns, damit wir dies im Einklang mit den Vorschriften tun können.

Wen unterstützen wir?

Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:

  • Sie wissen nicht, wie Sie sich Steuerbefreiungen für grenzüberschreitende Ausschüttungen, insbesondere für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, sichern können

  • Sie müssen als Gesellschafter eine Steuerstrafe wegen einer unrichtigen Erklärung über die Anwendbarkeit einer Steuerbefreiung oder -vergünstigung befürchten

  • Sie fragen sich, wie Sie die Weitergabe von Unterlagen im Zusammenhang mit der Quellensteuer, einschließlich Wohnsitzbescheinigungen und anderer Unterlagen zur Sicherung von Steuerbefreiungen, effizient organisieren können

  • Sie haben Schwierigkeiten bei der Auslegung der Bestimmungen über die Quellensteuer im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen, was zu einer falschen Anwendung von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen führen kann

  • Sie brauchen Unterstützung bei der Steuerung der Liquidität Ihres Unternehmens, auch durch Vermeidung von Steuerzahlungen oder Steuererstattungsverfahren

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:

Analyse und Überprüfung von quellensteuerpflichtigen Zahlungen

Wir analysieren Transaktionen im Hinblick auf die Quellensteuerpflicht und beraten über Steuerbefreiungen und -präferenzen.

Due Diligence

Wir helfen bei der Sammlung und Vorbereitung der für die Due Diligence erforderlichen Unterlagen. Wir prüfen die Transaktionen und Aktivitäten der Gegenparteien im Hinblick auf den Status des wirtschaftlichen Eigentümers.

Standardisierung und Umsetzung interner Verfahren

Wir schaffen interne Verfahren, die grenzüberschreitende Abrechnungen vor übermäßiger Besteuerung schützen.

Schutz von Gesellschaftern

Wir schützen Gesellschafter vor strafrechtlicher und steuerlicher Haftung im Zusammenhang mit der Quellensteuer.

Optimierung für Holdinggesellschaften und Kapitalgruppen

Wir sichern Dividendenzahlungen innerhalb von Kapitalgruppen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Gewinnausschüttung (z.B. bei einem Gewinnabführungsvertrag).

Steuerbefreiungen

Wir bitten polnische Steuerbehörden um Stellungnahmen zur Anwendung von Steuervergünstigungen und -befreiungen.

Unterstützung in Steuerverfahren

Wir vertreten Mandanten in Quellensteuerverfahren und Steuerstreitigkeiten.

Mehr erfahren

Unsere Mandanten, die an Quellensteuer interessiert sind, nutzen häufig unsere Dienstleistungen in den Bereichen  Verrechnungspreise , Steuervergünstigungen , Steuerverfahren und -streitigkeiten sowie Accounting & Payroll.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:

  • Wir verstehen Kapitalgruppen

    Wir haben über 30 Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit internationalen Kapitalgruppen. Wir verstehen grenzüberschreitende Zahlungen und die damit verbundenen Herausforderungen

  • Was gebraucht wird

    Wir konzentrieren uns auf pragmatische und konkrete Maßnahmen. Wir konzentrieren uns auf das, was wichtig ist und was gebraucht wird

  • Unterlagen unter Kontrolle

    Wir wissen, wie man die Dokumentation Ihrer Kapitalgruppe verwaltet, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können

  • Keine Überraschungen

    Wir sorgen für Haushaltstransparenz und Vorhersehbarkeit durch eine angemessene Verwaltung von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen

  • Stressfreies Management

    Wir schützen Sie vor strafrechtlicher Verantwortung, indem wir Sie transparent über die verfügbaren Alternativen und Lösungen informieren

Lassen Sie uns miteinander sprechen

Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht und Humanressourcen unterstützen können. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch und teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse mit. 

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Ihre Steuerberater in Polen: Quellensteuer

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Wie funktioniert der "Pay & Refund"-Mechanismus in Polen im Zusammenhang mit der Quellensteuer (WHT) in Polen?

In Polen gilt ein "Pay & Refund"-Mechanismus für Zahlungen von mehr als 2.000.000 PLN pro Jahr an einen verbundenen Steuerzahler. Nach dieser Verordnung müssen polnische Unternehmen, die Zahlungen leisten, den Basis-Quellensteuersatz anwenden, wenn die Zahlung den oben genannten Schwellenwert überschreitet. Die zu viel gezahlte Steuer, die sich aus der Anwendung von Steuerbefreiungen oder begünstigten Quellensteuersätzen ergibt, kann dann zurückgefordert werden.

Kann der "Pay & Refund"-Mechanismus in Polen im Zusammenhang mit der Quellensteuer (WHT) in Polen umgangen werden?

Die Umgehung des "Pay & Refund"-Mechanismus ist in zwei Fällen möglich: entweder durch Einholung eines Präferenzgutachtens oder durch Abgabe einer besonderen Erklärung durch die Geschäftsleitung, die die Zahlung leistet.

Ein Präferenzgutachten wird auf Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung erstellt.

Die Erklärung der Geschäftsleitung ermöglicht zwar die Anwendung von Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen, kann aber auch die Übernahme zusätzlicher Verantwortung für die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften bedeuten.

Eine weitere Anforderung ist, dass das Unternehmen, das die Zahlung leistet, eine so genannte Due Diligence-Prüfung durchführt, die die Überprüfung der geschäftlichen Substanz des Zahlungsempfängers umfasst, d. h. die Analyse der tatsächlichen Geschäftstätigkeit des Zahlungsempfängers und die Ermittlung des letztendlichen Eigentümers der Forderung (des so genannten wirtschaftlichen Eigentümers).

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Dividenden im Falle einer Ausschüttung an einen deutschen Gesellschafter in Polen von der Quellensteuer befreit sind?

Eine Dividendenausschüttung eines polnischen Unternehmens an einen deutschen Gesellschafter kann von der Steuer befreit werden. Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

• Der Dividendenzahler ist ein Unternehmen, das seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in Polen hat;

• Der Empfänger der Dividende ist ein deutsches Unternehmen, das mit seinem gesamten Einkommen in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, unabhängig davon, wo es erwirtschaftet wird;

• eine unmittelbare Kapitalbeteiligung des Dividendenempfängers an der dividendenausschüttenden Gesellschaft von mindestens 10 % (während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens zwei Jahren, der jedoch nach dem Tag der Dividendenausschüttung enden kann) ist erforderlich;

• Der Empfänger von Dividenden kann in Deutschland nicht für sein gesamtes Einkommen unabhängig von dessen Herkunft von der Einkommensteuer befreit werden.

Darüber hinaus sind bestimmte dokumentarische Bedingungen erforderlich, z. B. der Besitz einer gültigen steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung und die Abgabe einer besonderen Erklärung durch den Dividendenempfänger.

Welche Forderungen fallen unter den Schwellenwert von 2.000.000 PLN?

Der Schwellenwert von 2.000.000 PLN umfasst z. B. Zinsen, Lizenzgebühren oder Dividenden. Die Grundlage für die Berechnung dieses Schwellenwerts ist der Gesamtbetrag der oben genannten Forderungen an eine verbundene Partei in dem Steuerjahr, das für das Unternehmen gilt, das die Zahlung leistet.

Ist die Due Diligence für den Pay & Refund-Mechanismus in jedem Fall erforderlich?

Ja, die Due Diligence ist in allen Fällen erforderlich, unabhängig von der Höhe der Transaktion. Bei allen Zahlungen muss die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen oder -präferenzen sorgfältig geprüft werden. Bei Gruppentransaktionen, bei denen der Zugang zu Informationen einfacher ist, werden höhere Prüfstandards vorausgesetzt.

Welchen Anwendungsbereich hat die Stellungnahme zur Anwendung von Quellensteuerpräferenzen in Polen?

Gegenwärtig ist es möglich, ein Präferenzgutachten zu erhalten, das sowohl Steuerbefreiungen als auch Steuerpräferenzen umfasst. Steuerpräferenzen ergeben sich sowohl aus Richtlinien der Europäischen Union als auch aus Doppelbesteuerungsabkommen.

Zu welchem Zeitpunkt ist die Quellensteuer in Polen zu zahlen?

Im Falle der Erhebung der Quellensteuer ist die zahlende Stelle verpflichtet, die Steuer bis zum 7. des Folgemonats an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Nichterhebung der Quellensteuer nach Überschreiten des Schwellenwerts von 2.000.000 PLN ist möglich, wenn die Geschäftsführung des zahlenden Unternehmens ein Präferenzgutachten eingeholt oder eine besondere Erklärung abgegeben hat.

Wer ist berechtigt, im Falle einer Dividendenausschüttung einen Quellensteuererstattungsantrag zu stellen?

Im Falle einer Dividendenausschüttung muss immer der Empfänger der Dividende eine Steuererstattung beantragen.

Wer kann eine Erklärung über das Unterlassen der Einbehaltung einer Quellensteuer in Polen abgeben?

In der Regel kann nur ein Gesellschafter eine solche Erklärung abgeben. Besteht die Geschäftsführung aus mehr als einer Person, so wird die Erklärung von einer bestimmten Person abgegeben, die dem Gremium angehört. Die Abgabe der Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Welche Sanktionen können bei einer falschen Erklärung verhängt werden?

Im Falle einer falschen Erklärung, einer unterlassenen oder unzureichenden Prüfung kann nach polnischem Recht eine zusätzliche Steuerschuld auferlegt werden. Außerdem kann der Gesellschafter in einer solchen Situation nach den Bestimmungen des polnischen Steuerstrafgesetzbuchs persönlich haftbar gemacht werden.

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