Investitions- und Wirtschaftsrecht in Polen
Wir sehen das Investitions- und Wirtschaftsrecht als eine Möglichkeit, Unternehmen beim Aufbau ihres Unternehmens zu unterstützen. Wir legen Wert auf eine pragmatische, freundliche Beratung, die schnell und effektiv erfolgt. Unser Ziel ist es, Beziehungen zu unseren Mandanten aufzubauen, die auf Wissen, Erfahrung und Vertrauen basieren.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
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Sie befürchten, dass die Nichteinhaltung von Rechts- und Steuervorschriften nachteilige Folgen für Ihr Unternehmen haben könnte
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Sie benötigen professionelle Beratung bei Transaktionsverhandlungen, um ungünstige Geschäftsbedingungen zu vermeiden
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Sie wollen sicherstellen, dass die geplante Geschäftserweiterung nicht gegen lokale gesetzliche und steuerliche Vorschriften verstößt
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Sie stehen vor der Herausforderung der Expansion und brauchen eine Strategie, die das Geschäftsrisiko minimiert und Vertrauen und langfristige Beziehungen zu lokalen und internationalen Partnern aufbaut
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Sie planen geeignete Steuer- und Finanzstrategien, um die Kosten zu optimieren und die steuerliche Stabilität Ihres Unternehmens zu gewährleisten
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:
Investitionsberatung
Wir helfen bei der Analyse und der rechtlichen und steuerlichen Planung der Investitionsstruktur, der Risikobewertung und der Expansionsstrategien.
Wirtschaftsrecht
Wir bieten Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsrechts, das die Regulierung des täglichen Betriebs von Unternehmen umfasst.
Geschäftstransaktionen und Verhandlungen
Wir analysieren die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen von Geschäftstransaktionen und nehmen aktiv an den Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern teil.
Steuerplanung
Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen der durchgeführten Transaktionen, planen Steuerstrategien und optimieren die Steuerlast für die Investoren.
Unternehmensfinanzierung
Wir erarbeiten rechtliche und steuerliche Strategien für die Unternehmensfinanzierung, wobei wir sowohl die Innen- als auch die Außenfinanzierung berücksichtigen.
Sonstige Rechts-, Steuer-, Buchhaltungsberatung
Wir bieten spezialisierte Rechts-, Steuer- und Buchhaltungsberatung, einschließlich der Analyse und Anpassung bestehender Lösungen.
Mehr erfahren
Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
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nicht erst seit gestern
Seit mehr als 30 Jahren betreuen wir den DACH-Markt, insbesondere im Investmentbereich. Wir kennen ihn gut, denn wir beschäftigen uns damit fast jeden Tag
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einen Schritt voraus
Wir sind in unserer Beratung proaktiv. Wir reagieren nicht nur, wir antizipieren die Bedürfnisse unserer Mandanten
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zum Ziel
Wir beraten praxisorientiert, indem wir mögliche Szenarien und praktikable Lösungen in Betracht ziehen
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zwischen den Kulturen
Wir bauen effektive Beziehungen zu Partnern aus verschiedenen Kulturen auf, um eine reibungslose Zusammenarbeit und das Erreichen gemeinsamer Ziele zu gewährleisten
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unkompliziert und auf den Punkt gebracht
Wir bieten klare und leicht verständliche Lösungen an und verzichten auf theoretische Ausführungen
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihre Rechtsanwälte in Polen: Investitions- und Wirtschaftsrecht
FAQ
Dies ist nicht immer notwendig. EU-Investoren haben dank des Grundsatzes des freien Kapitalverkehrs freien Zugang zu vielen Sektoren in Polen ohne zusätzliche Genehmigungen. Es gibt jedoch bestimmte Branchen, in denen besondere Genehmigungen oder Lizenzen für alle erforderlich sind, wie z. B. im Energie- oder Kraftstoffsektor.
Polen bietet ausländischen Investoren eine Reihe von Vorteilen, darunter ein stabiles wirtschaftliches Umfeld, eine strategische Lage in Mitteleuropa, Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften und zahlreiche Steuervergünstigungen und Investitionsanreize. Darüber hinaus ist Polen Mitglied der EU, die deren Unternehmer überall freien Zugang zum Binnenmarkt bietet.
Ausländische Investoren können zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen, z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PL sp. z o.o.), einer Aktiengesellschaft (PL S.A.), einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens oder einer Repräsentanz. Jede dieser Formen hat ihre eigenen spezifischen Anforderungen und Vorteile, so dass es ratsam ist, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Struktur zu wählen.
Das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung in Polen umfasst mehrere Schritte, darunter die Anmeldung des Projekts bei den zuständigen Behörden, die Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen von verschiedenen Institutionen. Das Verfahren kann zeitaufwändig sein, weshalb es ratsam ist, mit einem örtlichen Architekturbüro und einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten.
Den Investoren stehen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter Bankfinanzierungen, Leasing, Investitionsfonds sowie Unterstützung durch EU-Fonds. Es gibt auch staatliche Programme, die Zuschüsse und Steuervergünstigungen für Investitionen in bestimmten Sektoren anbieten. Von besonderem Interesse für Investoren könnte die Polnische Investitionszone sein, die erhebliche Steuervergünstigungen bietet.
Ja, es ist möglich, in Polen eine Gesellschaft zu gründen, ohne physisch anwesend zu sein. Viele Verwaltungsverfahren, einschließlich der Unternehmensregistrierung, können online oder über einen Bevollmächtigten abgewickelt werden. Wir empfehlen jedoch, dass Sie persönlich ein Bankkonto für Ihr Unternehmen eröffnen, entweder in Polen oder bei einer entsprechenden Bankfiliale im Ausland, die diese Möglichkeit bietet.
Ausländische Investoren in Polen unterliegen den lokalen Steuervorschriften, die die Körperschaftssteuer (CIT), die Mehrwertsteuer (VAT) sowie andere lokale Gebühren und Steuern umfassen. Die Steuerverpflichtungen können je nach Rechtsform des Unternehmens und der Art der ausgeübten Tätigkeit variieren.
Die Beschäftigung von EU-Arbeitnehmern in Polen ist dank des Grundsatzes der Freizügigkeit innerhalb der EU relativ einfach. EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis oder ein Visum, um in Polen zu arbeiten. Die Arbeitgeber müssen lediglich die üblichen Beschäftigungsanforderungen erfüllen, wie den Abschluss eines Arbeitsvertrags und die Meldung des Arbeitnehmers bei den zuständigen Behörden (z. B. ZUS - Sozialversicherungsanstalt).
Ausländische Investoren können mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert werden, wie z. B. dem Verständnis der lokalen Gesetze und Vorschriften, Sprachbarrieren und kulturellen Unterschieden. Darüber hinaus können Verwaltungsprozesse zeitaufwendig und kompliziert sein. Die Zusammenarbeit mit lokalen Geschäftspartnern und der Einsatz von Rechts- und Finanzberatern können den Investitionsprozess erheblich erleichtern und diese Risiken minimieren.