Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen in Polen
Die Gründung einer Gesellschaft und ihre Umwandlung sind Momente für Unternehmer, die die Chance bieten, innovative Ideen zu verwirklichen und das Unternehmen wachsen zu lassen. Die Wahl der richtigen Rechtsform und die Transparenz der Geschäftstätigkeit sind entscheidend für die Stabilität des Unternehmens. Ein effektives Management dieser Prozesse kann dazu beitragen, einen nachhaltigen Unternehmenswert zu schaffen.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
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Sie brauchen Unterstützung bei der Wahl der besten Rechtsform für Ihr Unternehmen, um dessen Stabilität und Wachstum zu gewährleisten
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Sie haben Probleme im Zusammenhang mit der Registrierung und den Verwaltungsverfahren bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
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Sie wollen die Arbeitsgesetze und Beschäftigungsvorschriften einhalten
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Sie suchen fachkundigen Rat zu Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Unternehmen, einschließlich Gesellschafterversammlungen und dem Abschluss von Handelsverträgen
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Sie planen Aktivitäten, die der lokalen Praxis entsprechen, um besser mit Geschäftspartnern kommunizieren und Beziehungen zu ihnen aufbauen zu können
Wie können wir helfen?
Erste Schritte
Egal was und mit wem Sie etwas vornehmen werden, wir dabei sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Aktivitäten optimal zu planen und Ihr Unternehmen vom ersten Kontakt mit Polen, polnischen Partnern und Institutionen an sorgfältig zu begleiten.
Gesellschaftsgründung
Wir beraten bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, erledigen alle Formalitäten für die Gesellschaftsgründung und tragen die Gesellschaften in die entsprechenden Register ein.
Unternehmensumwandlungen
Wir unterstützen die Prozesse zur Änderung der rechtlichen Struktur von Unternehmen. Wir bereiten die erforderlichen rechtlichen Unterlagen vor und unterstützen bei der Registrierung und den Verwaltungsverfahren.
Gesellschaftsrecht
Wir beraten im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Unternehmen, z. B. bei Gesellschafterversammlungen, Änderungen von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie bei der Unternehmensberichterstattung.
Arbeitsrecht für Unternehmen
Wir bieten Unternehmen arbeitsrechtliche Unterstützung an, einschließlich der Organisation des Beschäftigungsprozesses für Führungskräfte und Mitarbeiter, sowie die Vertretung von Mandanten in arbeitnehmerbezogenen Angelegenheiten.
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Wir bieten Finanz- und Lohnbuchhaltungsdienstleistungen in Polen an, einschließlich vollständiger Buchführung und Lohnabrechnung.
Mehr erfahren
Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
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Wir haben die Lösungen
Die Gesellschaftsgründung und ihr Betrieb ist unser tägliches Geschäft und wir haben fertige Lösungen, die wir sofort in Ihrem Unternehmen umsetzen können
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in jeder Phase
Wir unterstützen Sie in jeder Phase der Entwicklung Ihres Unternehmens und sorgen für Stabilität und Transparenz in Ihrer Tätigkeit
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schnell, einfach und bereit
Wir nehmen Ihnen die Last der Bürokratie ab, indem wir Sie schnell und einfach bei den Themen unterstützen, die für Sie wichtig sind
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verbunden seit langem
Unsere Erfahrung in der Arbeit mit verbundenen Unternehmen, darunter mit Konzernen, ermöglicht es uns, rechtliche und steuerliche Lösungen genau auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse zuzuschneiden
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keine Überraschungen
Wir bieten eine transparente Projektplanung, die die Vorhersehbarkeit der Kosten gewährleistet
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihre Rechtsanwälte in Polen: Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung und Umwandlungen
FAQ
Dies ist nicht immer erforderlich. Das polnische Rechtssystem bietet eine Vielzahl von Unternehmensformen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele eines jeden ausländischen Investors zugeschnitten werden können. Die Entscheidung, eine Gesellschaft zu gründen, basiert häufig auf einer Analyse der Vorteile, wie z. B. einer möglichst günstigen Besteuerung, dem leichteren Zugang zu Finanzmitteln oder dem Aufbau von Vertrauen in den polnischen Markt durch den Nachweis einer dauerhaften Präsenz.
Die Wahl einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) durch ausländische Investoren, die eine Expansion in Polen planen, wird durch eine Reihe von Vorteilen bestimmt, die diese Rechtsform bietet. Die sp. z o.o. wird vor allem wegen der Einfachheit der Gründung, der beschränkten Haftung der Gesellschafter und des verständlichen Rechtsrahmens geschätzt.
Spółka z o.o. ist vergleichbar mit anerkannten Rechtsformen in anderen Ländern, wie z.B. der deutschen GmbH oder der britischen Ltd. und erleichtert ausländischen Investoren das Verständnis und die Anpassung an das polnische Rechtssystem.
In Polen kann das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowohl online als auch durch eine traditionelle notarielle Urkunde erfolgen. Die beiden Methoden unterscheiden sich in mehreren wichtigen Aspekten:
• Online: Die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung über das Internet zeichnet sich vor allem durch ihre Schnelligkeit und Einfachheit aus. Das gesamte Verfahren kann digital auf einer speziellen Plattform durchgeführt werden. Erforderlich sind die Kenntnis der polnischen Sprache und der Zugang zu einer qualifizierten elektronischen Signatur. Der Nachteil dieses Verfahrens ist die eingeschränkte Möglichkeit, die Bestimmungen der Satzung zu gestalten.
• Traditionell: Die Standardmethode, die auf einer notariellen Urkunde beruht, bietet eine weitaus größere Flexibilität bei der Gestaltung der Satzung und ermöglicht eine Feinabstimmung auf die spezifischen Bedürfnisse der Gesellschafter. Das Verfahren ist zeitaufwändiger und erfordert die direkte Mitwirkung eines Notars.
In Polen ist ein Mindeststammkapital von 5.000 PLN erforderlich, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o. o.) zu gründen. Dieses Kapital ist die finanzielle Grundlage des Unternehmens und muss von den Gesellschaftern vor der förmlichen Einreichung des Antrags auf Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister eingebracht werden - sowohl bei der traditionellen Eintragung durch eine notarielle Urkunde als auch im Falle der Online-Eintragung.
Aktienkapital kann in verschiedenen Formen eingebracht werden, nicht nur in Form von Bargeld, sondern auch in Form von Sacheinlagen wie Immobilien, Rechten an geistigem Eigentum oder anderen wertvollen Vermögenswerten, sofern deren Wert zuverlässig ermittelt werden kann.
Ja, die Eröffnung eines Bankkontos bei einer polnischen Bank ist in der Praxis für ein in Polen ansässiges Unternehmen erforderlich. So können beispielsweise Mehrwertsteuererstattungen durch das Finanzamt nicht auf Bankkonten außerhalb Polens überwiesen werden. Die Eröffnung eines Bankkontos bei einer polnischen Bank ist ein wichtiger Schritt für das reibungslose Funktionieren des Unternehmens.
Sie müssen nicht nach Polen kommen, um eine Gesellschaft zu gründen. Die Gesellschafter können sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, so dass der gesamte Prozess der Unternehmensgründung aus der Ferne durchgeführt werden kann. Die Kanzlei VON ZANTHIER & DACHOWSKI bietet mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel und elektronischer Rechtssysteme umfassende rechtliche und geschäftliche Dienstleistungen an, die es unseren Mandanten ermöglichen, ein Unternehmen zu gründen, ohne dass sie persönlich in Polen anwesend sein müssen.
Dank unserer Zusammenarbeit mit polnischen Banken, die ihre Verfahren an die Bedürfnisse internationaler Mandanten angepasst haben, bieten wir auch Unterstützung bei der digitalen Eröffnung von Bankkonten. Das bedeutet, dass Sie ein Unternehmen gründen und seine Finanzen in Polen verwalten können, ohne Ihr Land zu verlassen.
Ja, jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen ist verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser Prozess ist der Schlüssel zur Gewährleistung der finanziellen Transparenz und zur Erfüllung der gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen. Der Jahresabschluss muss innerhalb von drei Monaten erstellt und von den Gesellschaftern innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres genehmigt werden.
Die Gesellschaften verfügen über mehrere Strategien zur Finanzierung ihrer polnischen Gesellschaft, die auf ihre verschiedenen Geschäftsziele und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hier sind die am häufigsten benutzten Methoden:
• Erhöhung des Stammkapitals: Bei dieser Methode wird die Anzahl der Anteile oder ihr Wert erhöht. Es handelt sich um eine Finanzierungsform, die nicht nur die Kapitalbasis des Unternehmens stärkt, sondern auch dazu beitragen kann, die finanzielle Glaubwürdigkeit des Unternehmens in den Augen seiner Geschäftspartner und Banken zu verbessern;
• Nachschüsse: Diese Option ermöglicht es den Gesellschaftern, zusätzliche Mittel in das Unternehmen einzubringen, ohne das Stammkapital zu erhöhen. Dies ist eine flexible Lösung, die eine schnelle finanzielle Unterstützung des Unternehmens ermöglicht;
• Gewährung eines Darlehens: Das Unternehmen kann sich auch durch Darlehen von Gesellschaftern oder anderen Unternehmen derselben Gruppe finanzieren. Dies ist eine praktische Lösung, die ein flexibles Liquiditätsmanagement ermöglicht.
Es gibt keine allgemeine Vorschrift, dass eine digitale Signatur erforderlich ist, wenn man in Polen geschäftlich tätig ist.
Personen, die handelsrechtliche Gesellschaften vertreten, d.h. z.B. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, haben jedoch eine solche Verpflichtung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Pflichten des Unternehmens nur elektronisch erfüllt werden können, z. B. die Unterzeichnung von Jahresabschlüssen und von ausgewählten Steuererklärungen.
Dessen ungeachtet werden im Geschäftsverkehr in Polen und in vielen anderen Ländern zunehmend Verträge in elektronischer Form unterzeichnet, auch unter Verwendung einer digitalen Signatur. Ein in dieser Form geschlossener Vertrag ist einem schriftlich abgeschlossenen Vertrag gleichgestellt.
In Polen ist die Buchführung von Unternehmen streng geregelt und muss in Übereinstimmung mit den polnischen Rechnungslegungsstandards erfolgen, die mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) übereinstimmen. Die meisten Arten von Handelsgesellschaften sind verpflichtet, eine vollständige Buchhaltung zu führen, was die genaue Aufzeichnung aller finanziellen Transaktionen, die Erstellung einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und eines Jahresabschlusses beinhaltet.