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Arbeitsrecht und Personalberatung in Polen

VON ZANTHIER & DACHOWSKI
Arbeitsrecht und Personalberatung
 

Arbeitsrecht und Personalberatung: Ihre Unterstützung bei dem Management von Humanressourcen

Die Kenntnis des Arbeitsrechts ist für Ihr Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um effizient und rechtssicher arbeiten zu können. Mit aktuellem Wissen über die geltenden Vorschriften kann sich Ihr Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und seine Arbeitgebermarke stärken, um die besten Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Wir haben uns darauf spezialisiert, eine Beratung anzubieten, die auf wechselnde Trends, neue Vorschriften und individuelle Bedürfnisse eingeht. Unser Ziel ist es, Ihrem Unternehmen Sicherheit und Stabilität auf dem Arbeitsmarkt zu bieten, indem wir Ihnen helfen, die schwierigeren Aspekte der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zu bewältigen und die rechtlichen und finanziellen Risiken zu minimieren.

Wen unterstützen wir?

Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:

  • Sie sind mit den Besonderheiten des polnischen Arbeitsrechts nicht vertraut und benötigen Unterstützung beim Verständnis der geltenden Vorschriften oder bei der Anpassung von Unternehmensunterlagen an die Anforderungen des polnischen Arbeitsrechts

  • Sie planen die Einstellung von Mitarbeitern aus anderen Ländern, insbesondere aus der DACH-Region, und benötigen eine umfassende Beratung bei der Wahl der Beschäftigungsformen und der Optimierung der Dokumentation

  • Sie bemühen sich, ein integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Werte Ihres Unternehmens widerspiegelt und zu dessen Wachstum beiträgt

  • Sie stehen vor der Herausforderung, Ihre Beziehung zu einem Mitarbeiter zu beenden, und brauchen Unterstützung für eine sichere Lösung für beide Parteien

  • als Unternehmensleiter wollen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten, sich selbst und den Ruf Ihres Unternehmens schützen und suchen nach wirksamen Mitteln und Wegen, um diesen Prozess durchzuführen

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:

Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wir beraten bei der Wahl der Beschäftigungsform und der Optimierung der Dokumentation unter Berücksichtigung der Einstellung von Arbeitnehmern aus anderen Ländern, insbesondere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (d.h. der DACH-Region).

Einstellung von Managern und Führungskräften

Wir helfen bei der Auswahl der besten Beschäftigungslösungen für Manager und Führungskräfte, erstellen u.a. Arbeits- und Managementverträge und beurteilen die Steuer- und Abgabenbelastung.

Regelsetzung

Wir unterstützen die Ausarbeitung von Arbeitsvorschriften, Vergütungsregelungen, Nüchternheitstests, Verhaltenskodex, DSGVO, Vergütungsregelungen für Fernarbeit (Home Office), betrieblichen Sozialleistungen (ZFŚS) oder Fuhrparkpolitik.

Verwaltung von Mitarbeiterdokumentation

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Management Ihrer Mitarbeiterdokumentation und sichern Ihr Unternehmen gegen rechtliche Risiken ab.

Prävention von Mobbing und Diskriminierung

Wir haben uns auf die Prävention von Mobbing und Diskriminierung spezialisiert und entwickeln Strategien, die den nationalen und EU-Vorschriften entsprechen. Wir bieten die Prüfung bestehender Praktiken, die Entwicklung von Verfahren, die Schulung von Mitarbeitern auf allen Ebenen, Beratung bei gemeldeten Vorfällen, Unterstützung des Anti-Mobbing-Ausschusses und Vertretung vor Gericht. Wir veranstalten Konferenzen zum Thema Mobbing und Diskriminierungsprävention.

Optimierung der Arbeitszeit

Wir beraten bei der Auswahl von Arbeitszeitsystemen (unter Berücksichtigung des Arbeitszeitaudits) und helfen bei der Abrechnung und Planung von Überstunden.

Home-Office, hybride Arbeit und Workation

Wir setzen Maßnahmen zum Home-Office (auch im Ausland) und Workation um, von kleinen Unternehmen bis hin zu Großkonzernen.

Work-Life-Balance

Wir helfen bei der Erstellung von Unterlagen, die den EU-Richtlinien entsprechen, und achten dabei auf die Work-Life-Balance der Mitarbeiter.

Vergütungstransparenz

Wir beraten bei der Gestaltung von Vergütungsmechanismen im Einklang mit den EU-Richtlinien, die Transparenz und Lohngleichheit ermöglichen.

Vielfalt, Gleichberechtigung, Einbeziehung (DEI)

Wir unterstützen Sie bei der Schaffung eines integrativen Arbeitsplatzes, der die Werte Ihres Unternehmens widerspiegelt und zu dessen Wachstum beiträgt.

Arbeitsrechtsaudit

Wir führen Audits durch (einschließlich "Red Flags"-Audits), um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und Optimierungsmöglichkeiten zu ermitteln.

Offboarding

Wir bieten Unterstützung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bieten sichere Lösungen für beide Parteien.

Umstrukturierung der Beschäftigung

Im Falle einer Unternehmensumstrukturierung oder -liquidation beraten wir bei der Planung des Personalabbaus, bei Verhandlungen mit den Arbeitnehmern und bei Kontakten mit der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde. Wir entwickeln wirksame Programme zum freiwilligen Ausscheiden (PFA).

Arbeitskonflikte

Wir bieten Unterstützung bei der Vermittlung und Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern. Wir helfen bei der Formulierung von Strategien für die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Rechtsstreitigkeiten und arbeitsrechtliche Verfahren

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gerichten, Behörden und Einrichtungen im Falle von Streitfällen oder Inspektionen.

Schulungen

Wir sind spezialisiert auf arbeitsrechtliche Schulungen in einer auf die Organisation zugeschnittenen Form. Wir beraten u. a. zur Prävention von Mobbing und Diskriminierung, zur Arbeitszeit in der Praxis oder zum Homeoffice in Organisationen. Unser Angebot richtet sich sowohl an Führungskräfte als auch an Personalabteilungen. Wir arbeiten mit Spezialisten auf dem Gebiet des Soft HR zusammen.

Mehr erfahren

Unsere Mandanten mit Interesse am Arbeitsrecht nutzen häufig unsere Dienstleistungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Umwandlungen und Accounting & Payroll.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:

  • 30 Jahre mit DACH - Ländern

    Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz kennen wir die Besonderheiten und Unterschiede zwischen den dortigen und den polnischen Vorschriften sehr gut

  • Wir kennen uns aus

    Arbeitsrecht ist ein Bereich, mit dem wir täglich zu tun haben. Wir sind spezialisiert auf die Prävention von Mobbing und Diskriminierung

  • Wissen, das funktioniert

    Wir bieten praktische Schulungen zum Arbeitsrecht an, die den Führungskräften durch die Einführung wirksamer Verfahren helfen sollen

  • Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess

    Von der Einstellung von Mitarbeitern über die Verwaltung der Dokumentation und die Ermittlung der steuerlichen Folgen bis hin zur Vertretung vor Gericht - wir bieten Ihnen in jeder Phase umfassende Unterstützung

  • An Ihrer Seite

    Wir schützen Sie und Ihr Unternehmen proaktiv vor rechtlichen Risiken und Konsequenzen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verstößen

Lassen Sie uns miteinander sprechen

Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht und Humanressourcen unterstützen können. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch und teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse mit. 

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FAQ

Was sind die grundlegenden Pflichten eines Arbeitgebers in Polen?

Der Arbeitgeber ist u. a. dazu verpflichtet:

- die Mitarbeiter mit ihrer Stellenbeschreibung, der Art und Weise, wie die Arbeit auszuführen ist, und ihren grundlegenden Rechten vertraut zu machen;

- die Arbeitnehmer über die Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren;

- die Arbeit so zu organisieren, dass sie weniger anstrengend ist;

- für sichere und hygienische Arbeitsbedingungen zu sorgen und systematische Gesundheits- und Sicherheitsschulungen für die Mitarbeiter anzubieten;

- die Löhne rechtzeitig und korrekt zu zahlen;die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu erfassen;den Arbeitnehmern die Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikationen zu erleichtern;

- die sozialen Bedürfnisse der Arbeitnehmer zu befriedigen, soweit es ihre Ressourcen erlauben;

- Aufzeichnungen über das Arbeitsverhältnis und die Personalakten der Mitarbeiter (Mitarbeiterakten) in Papier- oder elektronischer Form zu führen und aufzubewahren;

- gegen Mobbing und Diskriminierung zu kämpfen.

Für welchen Zeitraum kann ein Arbeitsvertrag in Polen abgeschlossen werden?

In Polen können Arbeitgeber zwischen drei Haupttypen von Arbeitsverträgen wählen, die sich in Bezug auf Bedingungen und Anwendung unterscheiden:

1)     Vertrag auf Probe: Dieser Vertrag dient der Erprobung der Qualifikationen des Arbeitnehmers und ist zeitlich begrenzt. Er kann für maximal 3 Monate abgeschlossen werden. Je nach der voraussichtlichen Dauer des anschließenden Vertrags kann die Probezeit auch kürzer sein:

- bis zu 1 Monat, wenn ein befristeter Vertrag von weniger als 6 Monaten geplant ist;

- bis zu 2 Monaten, wenn ein befristeter Vertrag von mindestens 6 Monaten, aber weniger als 12 Monaten vorgesehen ist.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Vertrag bei Urlaub oder anderen entschuldigten Abwesenheiten des Arbeitnehmers zu verlängern, falls solche Abwesenheiten auftreten.

2) Befristeter Vertrag: Er kann für höchstens 33 Monate und nicht mehr als dreimal mit demselben Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Eine Überschreitung dieser Fristen oder der Anzahl der abgeschlossenen Verträge führt dazu, dass der Arbeitnehmer als unbefristet beschäftigt gilt.

3) Unbefristeter Vertrag: Dies ist eine Form der Beschäftigung ohne festes Enddatum, die dem Arbeitnehmer die größte Arbeitsplatzsicherheit bietet.

Welche Kündigungsfrist gilt in Polen für die Beendigung eines Arbeitsvertrags?

Die Fristen hängen von der Art des Arbeitsvertrags ab.

Die Kündigungsfrist für die Beendigung eines Arbeitsvertrags auf Probe hängt von der Dauer des Vertrags ab und beträgt wie folgt:

- Probezeit bis zu 2 Wochen: 3 Arbeitstage;

- Probezeit von mehr als 2 Wochen: 1 Woche;

- Probezeit 3 Monate: 2 Wochen.

Die Kündigungsfrist eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags hängt dagegen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. von der Dauer der Beschäftigung ab:

- weniger als 6 Monate: 2 Wochen;

- mindestens 6 Monate: 1 Monat;

- mindestens 3 Jahre: 3 Monate.

Beschäftigung von Arbeitnehmenrn in Polen durch Unternehmen mit Sitz im Ausland. Was sollten Sie wissen?

Ausländische Unternehmen können in Polen Arbeitnehmer beschäftigen. Mehrere wichtige Aspekte müssen beachtet werden, damit der Beschäftigungsprozess legal und reibungslos verläuft:

Arbeitsbedingungen, die dem polnischen Recht entsprechen: Die Gewährleistung von Arbeitsbedingungen, die den Anforderungen des polnischen Arbeitsgesetzes entsprechen, ist die Grundlage einer rechtssicheren Beschäftigung. Dazu gehören Arbeitszeiten, Urlaub, Gesundheit und Sicherheit.

Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es ist darauf zu achten, dass die Zahlung der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge für polnische Arbeitnehmer geregelt wird.

Steuerliche Verpflichtungen: Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Verständnis und die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen in Polen. Es muss darauf geachtet werden, dass die Lohnsteuer für die Mitarbeiter gemäß dem polnischen Steuersystem ordnungsgemäß verbucht wird.

Welche Alternativen gibt es zum Arbeitsvertrag?

Neben dem traditionellen Arbeitsvertrag gibt es eine Reihe von zivilrechtlichen Verträgen, die den Anforderungen eines dynamischen Unternehmensumfelds besser gerecht werden können:

B2B-Vertrag (Business-to-Business): Er wird häufig von Freiberuflern und Unternehmern genutzt und ermöglicht die Zusammenarbeit auf einer Business-to-Business-Basis mit größerer Freiheit bei der Festlegung der Bedingungen für die Zusammenarbeit. Der Dienstleister führt seine  Steuern selbst ab.

Dienstleistungsvertrag: Eine Form der Zusammenarbeit, die Flexibilität bei der Festlegung des Umfangs der auszuführenden Aufgaben und der Bedingungen für deren Ausführung ermöglicht.

Werkvertrag: Er konzentriert sich auf ein bestimmtes Ergebnis der Arbeit und ist daher ideal für Projekte mit einem bestimmten Ziel oder Endprodukt.

Praktikumsvereinbarung für Hochschulabsolventen: Ermöglicht Studenten und Hochschulabsolventen, praktische Berufserfahrung zu sammeln, was oft der erste Schritt auf ihrem Karriereweg ist.

Die Wahl der geeigneten Form der Zusammenarbeit hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von der Art der auszuführenden Arbeiten, den Erwartungen der Parteien sowie von Steuer- und Versicherungsfragen. Es ist wichtig, alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte sorgfältig zu analysieren, bevor man eine Entscheidung trifft.

Auf welcher Grundlage kann ein Vorstandsmitglied eingestellt werden?

Die Beschäftigung eines Geschäftsführers/ Vorstandsmitglieds eröffnet eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten, sowohl im Rahmen eines Arbeitsvertrags als auch durch zivilrechtliche Verträge. Die Wahl der geeigneten Form der Beschäftigung ist von entscheidender Bedeutung, da sie sich unmittelbar auf den Umfang der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auswirkt, die dem Organmitglied obliegen.

Arbeitsvertrag: Die Beschäftigung eines Geschäftsführers/Vorstandsmitglieds im Rahmen eines Arbeitsvertrags bringt alle Rechte und Pflichten mit sich, die für Arbeitnehmer vorgesehen sind, unter anderem auch die Verpflichtung zur Zahlung von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen. Diese Form der Beschäftigung bietet auch Schutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetzbuch, wie z. B. Regelungen zur Arbeitszeit oder zum Urlaub.

Zivilrechtliche Verträge: Eine Alternative ist die Beschäftigung auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge, z. B. eines Dienstleistungsvertrags oder eines Managementvertrags. Diese Form der Beschäftigung bietet eine größere Flexibilität bei der Festlegung der Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, bringt jedoch andere steuerliche Verpflichtungen und einen geringeren sozialen Schutz mit sich.

Home - Office im Ausland. Was sollten Sie wissen?

Home - Office aus dem Ausland ist durchaus möglich und wird zu einem immer beliebteren Kooperationsmodell. Um jedoch das ordnungsgemäße Funktionieren und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass klare Regeln und Vorschriften für das Home - Office gelten.

Home – Office-Bestimmungen: Es ist wichtig, dass die Regelungen zum Home – Office genau festlegen, wer zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen im Ausland arbeiten darf. Sie sollte auch Richtlinien für die Kommunikation, den Datenschutz und den Zugang zu Unternehmensressourcen enthalten.

Gesetzliche Verpflichtungen: Arbeitgeber müssen sich der zusätzlichen formalen Verpflichtungen bewusst sein, die sich aus der Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Ausland ergeben. Dazu gehören u. a. steuerliche Pflichten, Versicherungspflichten und arbeitsrechtliche Fragen, die am Arbeitsort gelten.

Analyse der Situation: Bevor ein Arbeitgeber dem Home – Office aus dem Ausland zustimmt, müssen alle Aspekte sorgfältig analysiert werden - von den potenziellen Risiken bis hin zu den Vorteilen eines solchen Arbeitsmodells. Es ist auch notwendig, sich mit dem Arbeitnehmer über die spezifischen Bedingungen der Zusammenarbeit zu einigen, um Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Welche Verjährungsfristen gelten für Arbeitnehmeransprüche im polnischen Arbeitsrecht?

Das Verständnis der Verjährungsfristen für Ansprüche im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung, um potenzielle arbeitsrechtliche Streitigkeiten effektiv zu bewältigen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie über Verjährungsfristen in Polen wissen müssen:

Ansprüche von Arbeitnehmern: Nach polnischem Recht verjähren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach drei Jahren ab dem Datum, an dem der Anspruch fällig wurde. Dies gilt für die meisten Ansprüche von Arbeitnehmern, einschließlich solcher, die sich auf die Vergütung von Arbeit, Überstunden oder Urlaub beziehen.

Ansprüche des Arbeitgebers: Bei Schäden, die von einem Arbeitnehmer verursacht wurden, ist die Verjährungsfrist kürzer und beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, darf aber 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht überschreiten. Dies ist unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Unternehmensvermögens wichtig.

Ausnahme - Vorsätzlicher Schaden: Wurde der Schaden vorsätzlich verursacht, gelten für die Ansprüche die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches, was zu einer anderen Verjährungsfrist führen kann.

Wichtig ist, dass Verjährungsfristen meist nicht durch eine zivilrechtliche Handlung verkürzt oder verlängert werden können.

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