Erbschaften und Schenkungen in Polen
Wir leben in einer Zeit, in der das Überschreiten von Grenzen zur Normalität geworden ist - sowohl für Menschen als auch für ihr Vermögen. Erbschaften und Schenkungen erfordern zunehmend einen grenzüberschreitenden steuerlichen und rechtlichen Ansatz. Mit unserer Unterstützung wird die Verwaltung internationaler Erbschaften und Schenkungen in jeder Phase - von der Planung bis zur Ausführung - einfacher. Wir sorgen dafür, dass die Übertragung von Vermögenswerten reibungslos, mit der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit zum Detail erfolgt.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
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Sie wissen nicht, wie Sie eine in Polen erhaltene Erbschaft verwalten sollen, weil Sie im Ausland leben, was zu rechtlichen und steuerlichen Komplikationen führen kann
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Sie leben in Polen und erben Eigentum im Ausland, und mangelnde Kenntnisse des ausländischen Rechts können das Erbverfahren erschweren
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Das Erbe, das Sie erhalten haben, ist über verschiedene Länder verstreut, was die Verwaltung erschwert und zu Problemen mit den örtlichen Steuerbehörden führen kann
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Sie erwägen eine grenzüberschreitende Schenkung und haben Bedenken hinsichtlich der Formalitäten und steuerlichen Verpflichtungen
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Sie möchten herausfinden, welche Steuervergünstigungen Sie in Polen in Anspruch nehmen können, um Ihre Steuerschuld zu maximieren
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:
Analyse der Steuerpflicht
Wir prüfen, ob und wie hoch Ihre Steuerpflichten sind und suchen nach Möglichkeiten, von Steuerbefreiungen zu profitieren.
Haftungsmanagement
Wir helfen bei der Abgabe von Erklärungen und Unterlagen und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Wir sichern Steuerbefreiungen mit verbindlichen Steuerauskünften.
Vertretung
Wir bieten proaktive Unterstützung bei allen Verfahren vor Steuer- und Justizbehörden.
Beratung bei der Veräußerung von geerbten Immobilien
Wir helfen Ihnen zu verstehen, wie Sie die Steuerbefreiungen beim Verkauf geerbter Immobilien ausnutzen können.
Planung und Durchführung von Schenkungen
Wir beraten Sie bei der korrekten Durchführung von Schenkungen, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und erledigen alle steuerlichen Formalitäten.
Mehr erfahren
Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
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Sicherheit ohne Grenzen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Abwicklung internationaler Prozesse und fühlen uns in einem grenzüberschreitenden Umfeld sicher
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Ihre Angelegenheiten im Griff
Wir kümmern uns um rechtliche und steuerliche Fragen und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird
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Wir kümmern uns um alles für Sie
Wir übernehmen alle Formalitäten, vertreten Sie vor den polnischen Behörden und kümmern uns mit größter Sorgfalt um jedes Detail
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Schwierige Angelegenheiten auf einfache Weise
Wir erklären Ihnen jeden Schritt auf verständliche Art und Weise und helfen Ihnen so, die vor Ihnen liegenden Möglichkeiten zu verstehen
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Immer in Kontakt
Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand der Angelegenheit, so dass Sie zu jedem Zeitpunkt richtig informiert sind
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihre Steuerberater in Polen: Erbschaften und Schenkungen
FAQ
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Polen hängt von mehreren Faktoren ab:
- Belegenheit der Vermögenswerte: Wenn Sie in Polen befindliche Vermögenswerte erhalten, sind diese immer in Polen steuerpflichtig.
- Ihr Wohnsitz und Ihre Staatsangehörigkeit: Wenn Sie polnischer Staatsbürger sind oder einen ständigen Wohnsitz in Polen haben, ist jede erhaltene Immobilie steuerpflichtig, unabhängig davon, wo sie sich befindet.
Es sei daran erinnert, dass eine Besteuerung nicht immer bedeutet, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. Sie können verschiedene Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei Schenkungen an Ihre unmittelbare Familie, die von der Steuerpflicht befreit sein können.
Die Höhe der Steuern, die Sie in Polen für eine Erbschaft oder Schenkung zahlen müssen, hängt hauptsächlich davon ab, wie eng Sie mit der Person verwandt sind, die Ihnen das Eigentum überträgt. So sieht es je nach Ihrer Steuerklasse aus:
- Gruppe I: Ihre unmittelbare Familie: Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Schwiegertochter, Stiefkinder, Stiefväter und Stiefmütter. Hier liegen die Steuersätze zwischen 3 % und 7 % des Wertes des Vermögens.
- Gruppe II: Großer Familienkreis: Enkelkinder von Geschwistern, Geschwister Ihrer Eltern, Verwandte von Stiefkindern, Ehepartner Ihrer Geschwister und Geschwister Ihres Ehepartners. In dieser Gruppe liegen die Sätze zwischen 7 % und 12 %.
- Gruppe III: Alle anderen, die nicht mit Ihnen in enger Verwandtschaft stehen. Hier liegt der Steuersatz zwischen 12 % und 20 %.
In bestimmten Fällen ist es möglich, eine vollständige Steuerbefreiung zu erhalten.
In Polen gibt es Steuerfreibeträge, die es Ihnen ermöglichen, einen bestimmten Wert von Eigentum zu erhalten, ohne Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Diese Beträge hängen von Ihrer Beziehung zu der Person ab, die Ihnen das Eigentum überträgt:
- Gruppe I (Ihre unmittelbare Familie): Sie können bis zu 36 120 PLN steuerfrei erhalten.
- Gruppe II (großer Familienkreis): Der Freibetrag beträgt 27 090 PLN.
- Gruppe III (alle anderen): Hier beträgt der Freibetrag 5 733 PLN.
Denken Sie daran, dass diese Beträge als Summe des Wertes aller in den letzten fünf Jahren von derselben Person erhaltenen Vermögenswerte berechnet werden. Wenn Sie also in der Vergangenheit von jemandem Eigentum erhalten haben, wirkt sich der Wert dieser Geschenke darauf aus, wie viel mehr Sie steuerfrei erhalten können.
Wenn Sie in Deutschland eine Erbschaft erhalten haben und dauerhaft in Polen leben, kann es sein, dass Sie in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben müssen. In Deutschland haben Sie bereits Erbschaftssteuer gezahlt. Bitte beachten Sie jedoch, dass das polnische Recht keinen automatischen Abzug dieser Steuer von Ihren Steuerverbindlichkeiten in Polen vorsieht.
Polen hat mit einigen Ländern (Österreich, Ungarn, Tschechische Republik) Abkommen geschlossen, die den Abzug der gezahlten Erbschafts- und Schenkungssteuer ermöglichen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Leider gilt ein solches Abkommen nicht für die Beziehungen zwischen Polen und Deutschland.
Wenn keine Steuerbefreiungen gelten, müssen Sie daher möglicherweise sowohl in Deutschland als auch in Polen Steuern auf dieselbe Erbschaft zahlen.
Wenn Sie eine Erbschaft erhalten, können Sie Ihre Steuerbemessungsgrundlage verringern, indem Sie bestimmte mit der Erbschaft verbundene Kosten berücksichtigen. Hier sind die wichtigsten Informationen:
- Medizinische und Pflegekosten für den Erblasser: Wenn diese Ausgaben zu Lebzeiten des Erblassers nicht aus seinem Vermögen bezahlt wurden, können Sie sie absetzen.
- Beerdigungskosten des Erblassers: Dazu gehören die Kosten für die Beerdigung, einschließlich des Grabsteins, bis zu der in Ihrer Gemeinde als üblich angesehenen Höhe, sofern sie nicht aus den Vermögenswerte des Verstorbenen oder dem Sterbegeld bezahlt wurden.
- Erbschaftskosten : In diesem Bereich können Sie die Gerichtskosten, die Vergütung des Testamentsvollstreckers und die Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Testamentsvermächtnissen absetzen.
- Zahlungen aufgrund eines vorbehaltenen Anteils: Wenn jemand Anspruch auf einen vorbehaltenen Anteil hatte und im Testament nicht erwähnt wurde, können diese Zahlungen ebenfalls die Steuerbemessungsgrundlage verringern.
- Sonstige Verpflichtungen: Diese beziehen sich auf verschiedene erbschaftsbezogene Ausgaben, wie sie im polnischen Zivilgesetzbuch definiert sind.
Wenn Sie zu Ihrer unmittelbaren Familie gehören - Ehepartner, Kinder, Eltern, Stiefsohn, Geschwister, Stiefvater, Stiefmutter - haben Sie die Möglichkeit, von einer vollständigen Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu profitieren. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Wenn Sie Eigentum oder Eigentumsrechte erwerben, sind Sie verpflichtet, dies dem Leiter des Finanzamts innerhalb von sechs Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht auf dem entsprechenden Formular zu melden.
- Im Falle des Erwerbs von Vermögenswerten durch Erbschaft muss die Mitteilung innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über den Erwerb der Erbschaft erfolgen.
Wird die Frist nicht eingehalten, geht die Steuerbefreiung verloren und die Steuer muss in voller Höhe gezahlt werden. Es ist daher wichtig, diese wichtigen Fristen nicht zu versäumen.
Das Europäische Erbschein ist ein in den meisten Ländern der Europäischen Union anerkanntes Dokument, das die Erbschaftsverfahren erleichtert, indem es den Rechtsanspruch auf das Erbe bestätigt.
Obwohl dieses Dokument nützlich sein kann, um Erbschaftsrechte in verschiedenen EU-Ländern nachzuweisen, ist es für die Begleichung der Erbschaftssteuer in Polen nicht erforderlich. Das polnische Steuerrecht verlangt keine speziellen Dokumente wie das Europäische Erbschein, um die Erbschaftssteuer für eine Erbschaft aus dem Ausland zu begleichen.
Damit die Tochter die Steuerbefreiung in Polen in Anspruch nehmen kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Meldung der Schenkung: Sie müssen die Schenkung innerhalb von 6 Monaten nach der Schenkung an den Leiter des zuständigen Finanzamts melden;
- Dokumentieren der Transaktion : Es ist sehr wichtig, die Schenkung durch eine Überweisung auf das Bankkonto der Tochter zu dokumentieren. Es ist auch möglich, eine Postanweisung als Nachweis für den Geldtransfer zu verwenden.
Eine Schenkung in Form von Bargeld ohne ordnungsgemäßen Nachweis der Überweisung kommt für die Steuerbefreiung nicht in Frage. Um die Steuerpflicht zu vermeiden und die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, ist es am besten, eine Überweisung direkt auf das Bankkonto der Tochter vorzunehmen.