Kraftstoffindustrie in Polen
Wir bieten Unternehmen des Kraftstoffsektors einen umfassenden Service in Polen, der von der Unternehmensgründung über Investitionen und den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und Konzessionen bis hin zur laufenden Beratung reicht. Für Unternehmen, die Tankkarten ausgeben, bieten wir ein Paket von Dienstleistungen an, das einen schnellen und effektiven Eintritt in den polnischen Markt innerhalb der Konzessionsbranche ermöglicht.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
-
Wenn Sie als internationales Unternehmen, das im Kraftstoffsektor tätig ist, nicht wissen, welche Pflichten Sie bei der USt.-Registrierung und -Buchführung haben
-
Sie wollen sich das Recht auf Vorsteuerabzug für ausgegebene Flottenkarten (Tankkarten) sichern, indem Sie die Verträge mit den Lieferanten anpassen und individuelle Steuerauslegungen einholen
-
Siemüssen eine Konzession für den Handel mit Kraftstoffen erhalten und die mit Ihrer Konzession verbundenen Meldepflichten erfüllen
-
Sie führen eine Investition zum Bau einer Tankstelle durch und brauchen einen Partner, der sich um Ihre gesamte Investition kümmert
-
Sie sind besorgt über die rechtlichen und finanziellen Risiken, die mit der Tätigkeit in der Kraftstoffbranche verbunden sind, einschließlich Geldbußen und Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:
Umsatzsteuerregistrierung und VAT-Compliance
Wir sind auf die USt.-Abrechnung für internationale Unternehmen spezialisiert, einschließlich solcher, die in der Kraftstoffindustrie tätig sind.
Sicherung des Rechts auf Vorsteuerabzug
Für Unternehmen, die Tankkarten ausgeben, sichern wir das Recht auf Vorsteuerabzug, indem wir die Verträge mit den Lieferanten entsprechend anpassen und eine individuelle Steuerauslegung bei den Behörden einholen.
Rechtsberatung für Investitionen
Wir bieten rechtliche Unterstützung in der Investitionsphase, die sich auf die Gründung oder den Erwerb von Unternehmen, die laufende Unternehmenstätigkeit, den Erwerb von Immobilien und den Bau einer eigenen Tankstelle erstreckt.
Konzessionen im Kraftstoffsektor
Wir beschaffen Konzessionen für den nationalen und internationalen Handel mit flüssigen Kraftstoffen. Wir helfen bei den Meldepflichten im Zusammenhang mit der erteilten Konzession, einschließlich der korrekten Berechnung der Konzessionsabgabe.
Energieregulierungsbehörde ( URE )
Wir vertreten Mandanten in Verfahren vor dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde, einschließlich der üblichen Verwaltungsverfahren.
Mehr erfahren
Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
-
Wir verstehen Sie
Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Kraftstoffbranche kennen wir die Besonderheiten und Herausforderungen, mit denen Sie konfrontiert werden, ganz genau
-
Aus einer Hand
Wir kombinieren Recht, Steuern und Buchhaltung und decken damit den Großteil Ihrer geschäftlichen Verwaltungsbedürfnisse ab
-
Schlüsselfertige Lösungen
Dank unserer Erfahrung in diesem Bereich verfügen wir über bewährte und effiziente Lösungen, die wir sofort umsetzen
-
Wir sind vorsichtig
Die Kraftstoffindustrie ist stark reguliert, so dass viele Probleme aufgrund von gesetzlichen Vorgaben entstehen können. Wir haben die aktuelle Gesetzgebung stets im Blick und können daher im Voraus Maßnahmen ergreifen, um Probleme zu vermeiden und Risiken zu minimieren
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihre Rechtsanwälte in Polen: Kraftstoffindustrie
FAQ
Als Kraftstoffunternehmen müssen Sie sich in Polen möglicherweise als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen, wenn Sie unter anderem
- Treibstoff in Polen, auch mittels Treibstoff-/Flottenkarten verkaufen
- Waren aus Polen in andere EU- oder Nicht-EU-Länder verkaufen oder Waren aus der EU in Polen kaufen.
Die Registrierung muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen, bevor die erste umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit in Polen aufgenommen wird.
Der Verkauf von Kraftstoffen an polnischen Tankstellen mit Hilfe von Tankkarten kann eine Konzession für den Handel mit flüssigen Kraftstoffen erfordern. Der Verkauf von Kraftstoffen mit Hilfe von Tankkarten kann als Handel mit flüssigen Kraftstoffen betrachtet werden, für den eine entsprechende Konzession erforderlich ist. Die Ausübung einer solchen Tätigkeit ohne die erforderliche Konzession birgt das Risiko einer strafrechtlichen Haftung. Es ist ratsam, vor Aufnahme der Tätigkeit in Polen zu prüfen, ob eine Konzession erforderlich ist.
Ja, ausländische Unternehmen können eine Konzession für den Handel mit flüssigen Kraftstoffen in Polen erhalten. Für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Handel mit Kraftstoffen, einschließlich des Handels mit Tank-/Flottenkarten, ist eine Konzession erforderlich. Ausländische Unternehmen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz der EFTA - einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - oder der Türkei haben, können ebenfalls eine Konzession erhalten. Vor der Beantragung der Konzession sollte sich die ausländische Einrichtung auch für Steuerzwecke, einschließlich der Mehrwertsteuer, in Polen registrieren lassen.
Ja, die Erteilung einer Konzession für den Handel mit flüssigen Kraftstoffen in Polen ist mit zusätzlichen Verpflichtungen und Gebühren verbunden. Für die Beantragung einer Konzession ist eine Gebühr von 616 PLN zu entrichten. Der Antragsteller muss dem Antrag außerdem eine Reihe von Bescheinigungen beifügen, für deren Ausstellung niedrigere Stempelgebühren anfallen können.
Nach Erteilung der Konzession ist der Konzessionär verpflichtet, jährlich eine so genannte Konzessionsabgabe zu zahlen. Sie wird berechnet als 0,0003 der Nettoeinnahmen aus der Konzessionstätigkeit im vorangegangenen Jahr. Diese Gebühr darf nicht weniger als 1.000 PLN und nicht mehr als 2.500.000 PLN betragen.
Darüber hinaus überwacht die Energieregulierungsbehörde (URE) nach Erteilung der Konzession die Tätigkeit des Konzessionärs und prüft, ob dieser die konzessionierten Tätigkeiten tatsächlich ausführt. Der Konzessionär ist außerdem verpflichtet, die in der Konzessionsentscheidung festgelegten Bedingungen einzuhalten und der Energieregulierungsbehörde alle Umstände zu melden, die erhebliche Auswirkungen auf die Konzession haben.
Ja, als ausländisches Unternehmen, das keinen ständigen Geschäftssitz in Polen hat, sind Sie nicht verpflichtet, das nationale System für elektronische Rechnungen (KSeF) zu nutzen. Obwohl die meisten Unternehmen in Polen das KSeF-System nutzen müssen, was die Verbreitung von Rechnungen außerhalb dieses Systems selten macht, können Sie dennoch effektiv auf dem polnischen Markt tätig sein.
Es lohnt sich jedoch, sich auf diese Veränderungen angemessen vorzubereiten und die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten in Polen sicherzustellen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der richtigen Prozesse, um den reibungslosen Austausch von Unterlagen und die Einhaltung der lokalen Vorschriften zu gewährleisten.