Nachfolgeplanung in Polen
In jedem Unternehmen kommt der Zeitpunkt, an dem Sie die Zügel an eine neue Generation von Führungskräften übergeben müssen. Eine gute Nachfolgeplanung gewährleistet einen reibungslosen Übergang, minimiert das Risiko von Streitigkeiten und schützt das Erbe Ihres Unternehmens. Wir können Ihnen helfen, das beste Nachfolgemodell für Ihr Unternehmen zu finden. Wir bereiten Ihr Unternehmen damit auch auf das Unerwartete vor, damit es stabil bleibt und floriert, was auch immer die Zukunft bringt.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
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Sie wollen die Funktionsfähigkeit Ihres Unternehmens und Ihr eigenes Einkommen und das Ihrer Familie für den Fall unvorhergesehener Ereignisse sichern
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Sie wollen eine reibungslose Übergabe an Ihre Nachfolger gewährleisten, um die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern
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Überlegen Sie, wie Sie die Kontinuität und den Ruf Ihrer Marke unter allen Umständen aufrechterhalten können
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Wir helfen Ihnen, wenn Sie nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen, um das Unternehmen, das Ihnen vererbt wurde, zu führen
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Sie erwägen die Gründung einer Familienstiftung als Strategie zur Sicherung des Vermögens und der Zukunft Ihrer Familie
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:
Situationsanalyse
Wir führen eine umfassende Analyse des Ist-Zustandes, der Struktur und des Managements Ihres Unternehmens durch, um zukünftige Entwicklungen zu erkennen, damit Sie entscheiden können.
Nachfolgeszenarien
Wir erstellen verschiedene Nachfolgeszenarien unter Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.
Nachfolgeregelung
Wir erstellen eine detaillierte Nachfolgeregelung, einschließlich der rechtlichen und organisatorischen Umstrukturierung des Kaufvertrags oder Spende.
Steuersicherheit
Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Absicherung Ihrer Nachfolgeregelung, u.a. durch Einholung individueller steuerrechtlicher Auslegungen bei Behörden.
Familienstiftungen
Wir beraten Sie umfassend bei der Gründung und Verwaltung von Familienstiftungen unter Ausnutzung der verfügbaren Steuervergünstigungen.
Fachliche Beratung
Wir bieten professionelle Rechts- und Steuerberatung für Unternehmen und neue Verwalter nach der Unternehmensnachfolge.
Mehr erfahren
Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
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Wir sichern die Zukunft
Wir gewährleisten die betriebliche Kontinuität Ihres Unternehmens und die finanzielle Absicherung, selbst für unvorhersehbaren Umstände
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Von allen Seiten
Wir kombinieren unser Wissen aus dem Rechts- und Steuerbereich, um Ihnen gute Lösungen anzubieten
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Gewissheit für morgen
Wir entwickeln Finanzstrategien, die Ihnen und Ihren Angehörigen Stabilität und Sicherheit geben
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Wir entwickeln uns ständig weiter
Wir überprüfen und verfeinern die vorgeschlagenen Lösungen regelmäßig, um sie auf dem neuesten Stand und effizient zu halten. Wir unterstützen Sie in jeder Phase der Nachfolgeplanung und -umsetzung und begleiten den gesamten Prozess
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Unkompliziert
Wir arbeiten einfach und effektiv und bieten Lösungen, von denen wir wissen, dass sie funktionieren
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihre Steuerberater in Polen: Nachfolgeplanung
FAQ
Die Nachfolgeplanung ist für jede Art von Unternehmen von entscheidender Bedeutung, unabhängig von seiner Größe oder der Branche, in der es tätig ist. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass dies nur für Familienunternehmen gilt. Tatsächlich ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, das natürliche Personen als Gesellschafter hat, einen gut durchdachten Nachfolgeplan zu haben, um eine ununterbrochene betriebliche Kontinuität zu gewährleisten und die Zukunft des Unternehmens zu sichern.
Ein solcher Plan sollte nicht nur die Übertragung von Befugnissen berücksichtigen, sondern auch detaillierte Sicherheitsmechanismen enthalten, die bei plötzlicher Abwesenheit von wichtigen Führungskräften oder Gründern aktiviert werden. Auf diese Weise kann das Unternehmen unabhängig von unvorhergesehenen Ereignissen ohne größere Unterbrechungen weiterarbeiten, was sich in der Stabilität des Unternehmens und dem Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern niederschlägt.
Die Arbeit an einem Nachfolgeplan sollte so früh wie möglich beginnen - idealerweise sollte er ein integraler Bestandteil der strategischen Planung für die Entwicklung des Unternehmens von Anfang an sein. Eine solche frühzeitige Planung ermöglicht eine reibungslosere Umsetzung des Wandels und eine bessere Vorbereitung aller Beteiligten auf die künftige Managementübergabe.
Außerdem ist ein Nachfolgeplan kein statisches Dokument. Er sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um die aktuelle Situation des Unternehmens und die sich entwickelnden Ziele und Strategien zu berücksichtigen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse, des Managements, des Marktes oder sogar persönliche Veränderungen im Leben der wichtigsten Führungskräfte können Anpassungen des Nachfolgeplans erforderlich machen. Daher ist die ständige Bereitschaft zur Anpassung des Plans ebenso wichtig wie seine ursprüngliche Entwicklung.
Eine Familienstiftung ist eine besondere Art von juristischer Person, die von einer oder mehreren Personen (den Stiftern) mit der Absicht gegründet wird, Vermögen zugunsten einer bestimmten Gruppe von Begünstigten, in der Regel Familienmitglieder des Stifters, anzuhäufen und zu verwalten. Der Hauptzweck einer Familienstiftung besteht darin, das Vermögen vor verschiedenen Risiken und Gefahren zu schützen und sicherzustellen, dass es im Sinne des Stifters verwendet wird.
Ein Schlüsselelement für das Funktionieren einer Familienstiftung ist die Verfassung, das vom Stifter erstellte Gründungsdokument, in dem der Zweck der Stiftung, die Art ihrer Verwaltung und die Regeln für die Verwendung des Vermögens und die Leistungen für die Begünstigten festgelegt sind.
Ein wesentlicher Vorteil einer Familienstiftung sind die Steuervorteile. Die Einbringung von Vermögenswerten in die Stiftung ist in der Regel von der Körperschaftssteuer befreit, was einen wichtigen steuerlichen Vorteil darstellt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Körperschaftsteuer entsteht erst, wenn die Leistungen an die Begünstigten ausgeschüttet werden, was durch eine strategische Steuer- und Finanzplanung begleitet werden sollte.
Eine Familienstiftung bietet daher eine einzigartige Möglichkeit, das Vermögen zu schützen und von einer Generation an die nächste weiterzugeben, und zwar im Einklang mit den vom Stifter festgelegten Regeln und unter Gewährung von Steuervorteilen. Weitere Informationen über die Familienstiftung finden Sie HIER .
Stifter einer Familienstiftung kann jede natürliche Person werden.
Der Stifter muss nicht die polnische Staatsangehörigkeit besitzen. Auch Personen ohne polnische Staatsangehörigkeit sowie Personen, die im Ausland leben, können eine Familienstiftung in Polen gründen.
Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen kann verschiedene Formen annehmen, z. B. ein Unternehmen, Anteile an Aktiengesellschaften, Aktien oder andere Eigentumsrechte. Die Flexibilität bei der Art der Sacheinlage ermöglicht eine breite Palette von Möglichkeiten, die Stiftung auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele des Stifters zuzuschneiden und eine solide Grundlage für den Schutz und die Verwaltung des Familienvermögens für die Zukunft zu schaffen.
Der Stifter spielt eine Schlüsselrolle bei der Gründung und dem Betrieb der Familienstiftung, da er die Ziele, die Vision und die Handlungsweise der Stiftung bestimmt. Sein Einfluss manifestiert sich auf mehreren Ebenen:
1. Erarbeitung der Satzung: Der Stifter formuliert den Inhalt der Satzung der Stiftung, die das wichtigste Dokument der Stiftung ist. In der Satzung werden die Ziele der Stiftung, die Regeln für die Verwaltung des Vermögens, die Kriterien für die Auswahl der Begünstigten und die Art und Weise festgelegt, wie die Stiftung Entscheidungen trifft und arbeitet. So kann der Stifter genau festlegen, wie die Stiftung ihre Ziele in Zukunft verfolgen soll und welche Werte sie vorrangig verfolgt.
2. Vermögensverwaltung: Der Stifter entscheidet, welches Vermögen in die Stiftung eingebracht wird und wie es verwaltet wird, um den Stiftungszwecken zu dienen und die Zukunft der Begünstigten zu sichern. Dies kann eine breite Palette von Entscheidungen über Investitionen, Vermögensverwaltung oder Steuerplanung umfassen.
3. Auswahl der Begünstigten : Der Stifter legt fest, wer die Begünstigten der Stiftung sein werden, d.h. wer in welcher Form von den Mitteln der Stiftung profitieren kann. Dabei kann es sich um eine genau definierte Gruppe von Personen (z. B. Familienmitglieder) oder um ein breiteres Spektrum von Begünstigten handeln, je nach den Zielen der Stiftung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Stifter einen grundlegenden und dauerhaften Einfluss auf die Familienstiftung hat, von der Gründung über das Tagesgeschäft bis hin zur Festlegung der langfristigen Strategie und Ziele. Dies ermöglicht es der Stiftung, ihre erklärten Ziele effektiv zu erreichen und den Generationen zu dienen.
Das Nachfolgemanagement ist eine gesetzlich vorgesehene Form der Verwaltung, die es ermöglicht, die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens während eines Nachfolgezeitraums, z. B. nach dem Tod des Eigentümers, vorübergehend fortzuführen, bis die Nachfolgefrage geklärt ist. Es handelt sich um eine Lösung, die die Kontinuität des Unternehmens in einer schwierigen Übergangsphase gewährleisten soll.
Das Nachfolgemanagement kann für Einzelunternehmer eingerichtet werden, d. h. für natürliche Personen, die eine eigene Geschäftstätigkeit ausüben. Für Handelsgesellschaften ist das Nachfolgemanagement nicht möglich, mit Ausnahme einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der diese Form der Verwaltung zulässig ist.
Der Nachfolgegeschäftsführer, bei dem es sich in der Regel um eine Person handelt, die zuvor vom Geschäftsinhaber ernannt oder vom Gericht bestellt wurde, übernimmt die Verantwortung für die Fortführung der Geschäfte des Unternehmens. Dazu gehören die Führung der laufenden Geschäfte, die Aufrechterhaltung der Liquidität, die Verwaltung von Verbindlichkeiten und Vermögenswerten sowie die Vertretung des Unternehmens nach außen.
Nein, ein Nachfolgeverwalter und ein Erbe haben zwei unterschiedliche rechtliche Rollen und Status. Die Ernennung eines Nachfolgeverwalters soll die Kontinuität des Unternehmens nach dem Tod des Eigentümers in der Übergangszeit sicherstellen, was aber nicht automatisch bedeutet, dass er auch Erbe wird.
Ein Erbe ist eine Person, die entweder aufgrund eines Testaments oder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge zum Erben des Verstorbenen berufen wurde. Dies bedeutet, dass der Erbe berechtigt ist, die Rechte und Pflichten in Bezug auf den Nachlass des Verstorbenen zu übernehmen.
Ein künftiger Erbe kann als Nachfolgeverwalter eingesetzt werden, wenn dies dem Willen des verstorbenen Unternehmensinhabers oder der Entscheidung der anderen Erben entspricht. Eine solche Regelung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Erbe über die erforderliche Kompetenz zur Führung des Unternehmens verfügt und wenn sie mit dem vom Eigentümer festgelegten Nachfolgeplan übereinstimmt.
Jede natürliche voll geschäftsfähige Person kann Nachfolgeverwalter werden. Oft wird eine vertrauenswürdige Person, die das Unternehmen gut kennt und in der Lage ist, das Tagesgeschäft während der Übergangszeit effektiv zu führen, für diese Aufgabe ausgewählt. Dies könnte sein:
- Familienmitglied: Eine Person, die eng mit dem Unternehmenseigentümer verwandt ist, das Unternehmen kennt und das Vertrauen sowohl des Unternehmers als auch der Familie genießt.
- Mitarbeiter : Jemand aus dem Team des Unternehmens, der über die entsprechenden Managementfähigkeiten und -erfahrungen verfügt und mit den Abläufen des Unternehmens bestens vertraut ist.
- Bevollmächtigter : Ein Fachmann, z. B. ein Rechts- oder Unternehmensberater, der zuvor an Beratungen über das Unternehmen beteiligt war
- andere vertrauenswürdige Person: Jede andere Person, die das Vertrauen des Unternehmers genießt und als fähig angesehen wird, das Unternehmen in einer schwierigen Nachfolgephase zu führen.
Auch ein Ausländer kann Nachfolgeverwalter werden, sofern er die gesetzlichen Anforderungen an die volle Rechtsfähigkeit erfüllt und in der Lage ist, ein Unternehmen in Polen effektiv zu führen. Wichtig ist, dass die ausgewählte Person nicht nur über die entsprechenden Qualifikationen verfügt, sondern auch bereit und in der Lage ist, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.