Deutsch-Polnisches Wirtschaftstreffen in Köln am 03.07.2014
Magdalena Stawska-Höbel wird an dem Deutsch-Polnischen Wirtschaftstreffen, veranstaltet von der AHK und WPHI Köln am 03.07.2014, teilnehmen.
Magdalena Stawska-Höbel wird an dem Deutsch-Polnischen Wirtschaftstreffen, veranstaltet von der AHK und WPHI Köln am 03.07.2014, teilnehmen.
Am 3. Juni 2014 wird während der ITM-Messe (Innovationen, Technologien und Maschinen) in Poznań das gröβte bilaterale Treffen der polnischen und indischen Unternehmen stattfinden. An diesem Treffen werden ca. 100 Unternehmen aus Indien teilnehmen. Unser Rechtsanwalt Henning von Zanthier und unsere Rechtsanwältin Joanna Witkiewicz werden dort einen Vortrag über das Investitionsklima in Polen und Investitionsmöglichkeiten von indischen Unternehmen in Polen halten.
Wir möchten Sie gerne auf folgende Veranstaltungen unserer Kanzlei hinweisen:
Diese (für die Teilnehmer kostenlosen) Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind eine technisch sehr einfache Möglichkeit, juristisches Wissen zu vermitteln.
1. Vertragsgestaltung mit polnischen Geschäftspartnern (Termin: 15.05.2014)
2. Vorsteuererstattung - Mehr Rechte für ausländische Unternehmen (Termin: 20.05.2014)
Wir würden uns freuen, wenn Sie hieran Interesse fänden.
VON ZANTHIER & SCHULZ lädt in Zusammenarbeit mit media.net herzlich zur Veranstaltung media.netLAW: Verträge mit Kindern und Jugendlichen im Internet am 13. Mai 2014 ein.
In drei Vorträgen werden wir über bisher beanstandeten Geschäftsmodelle für Kinder-Apps, Grenzen der zulässigen an Kinder gerichteten Werbung, Vertragsschluss beim Tätigwerden der Kinder und Jugendlichen im Internet sowie über den Jugendschutz berichten.
Unsere Einladung mit Programm finden Sie hier.
Teilnahme ist unentgeltlich und anmeldepflichtig (Anmeldung kann unter dem oben angegebenen Link erfolgen).
Karolina Barałkiewicz-Sokal und Łukasz Dachowski werden am 8. - 10.05.2014 an der Tagung der DIRO (DIRO- EWIV ist schwerpunktmäßig im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr tätig und mit fast 40 internationalen Kanzleien in allen wichtigen europäischen Wirtschaftzentren vertreten) in Warszawa teilnahmen.
Karolina Barałkiewicz-Sokal wird am 27. - 28.05.2014 an der Konferenz der Polnischer Windenergie Verein (PSEW) teilnehmen.
Die Kanzlei VON ZANTHIER & SCHULZ und der Ost- und Mitteleuropa Verein e.V. laden Sie herzlich zum Seminar über „Bauen in Polen – Marktchancen und rechtliche Rahmenbedingungen“ ein.
Das Seminar findet am 22. Mai 2014 in Berlin statt.
Hier finden Sie nähere Informationen sowie unser Anmeldeformular.
Auf Vorschlag des Vorstandes ist Henning von Zanthier seit Februar 2014 Ombudsperson des Oxfam Deutschland e.V. Er ist damit die Vertrauensperson, die bei Verdacht auf Korruption durch Mitarbeiter oder Außenstehende Informationen sammelt, dem Verdacht nachgeht und schließlich anonymisiert Bericht an den Vorstand von Oxfam Deutschland e.V. erstattet. Oxfam ist eine weltweit tätige Hilfs- und Entwicklungsorganisation, die sich seit 1995 für eine gerechte Welt ohne Armut einsetzt (www.oxfam.de).
Unsere Rechtsanwältin Joanna Witkiewicz hat am 27. Februar in Toruń und am 18. März in Wrocław auf den Konferenzen POLEN-INDIEN, die durch Polnisch-Indische Wirtschaftskammer veranstaltet wurden, die Vorträge zu dem Thema „Rechtliche und steuerliche Aspekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Indien“ gehalten. Die nächste Konferenz POLEN-INDIA wird am 15. April in Gdańsk stattfinden. Joanna Witkiewicz wird dort auch einen Vortrag halten.
Unternehmer können Sachzuwendungen oder Geschenke an Geschäftsfreunde einer pauschalen Einkommensteuer von 30 % unterwerfen und damit die Besteuerung für den Geschäftsfreund übernehmen. Gleiches gilt bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an die eigenen Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Diese Pauschalierung kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Geschenke beim Empfänger zu einkommensteuerbaren und grundsätzlich auch einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Der BFH widerspricht insoweit der Auffassung der Finanzverwaltung, die es für unerheblich hält, ob die Zuwendung beim Empfänger zu Einkünften führt.
Mehr Informationen zu drei aktuellen Grundsatzentscheidungen des BFH zu diesem Thema finden Sie in unseren aktuellen Mandanteninformationen.
Weitere Themen: Steuersatz für ein Hotelfrühstück, Neue Übergangsfrist für SEPA, Kleinunternehmer: Option zu Regelbesteuerung, Kosten für Erststudium, Schreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen, Kindergeld für verheiratete Kinder.
Am 26.02.2014 hat Rechtsanwältin Stawska-Höbel auf dem I. Wirtschaftsforum ( I FORUM GOSPODARCZE) in Pila/ Polen einen Vortrag gehalten u.a. zu den Themen: deutsch-polnische Wirtschaftsbeziehungen, Abschluss von Verträgen mit deutschen Geschäftspartnern.