Ihr Erfolg ist unser Ziel

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Archiv Aktuelles

SEPA-Lastschriftverfahren kommt

Der Termin für die Einführung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens rückt näher: Zum 1. 2. 2014 werden die nationalen Zahlungsverfahren abgeschaltet. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt der Umstieg auf die SEPA-Verfahren.

Die damit verbundenen Änderungen erfordern in vielen Organisationen einen hohen Umstellungsaufwand. Unternehmen sollten, so die Empfehlung der Bundesbank, bis spätestens Ende Oktober die erforderliche Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt und erhalten haben. Mehr hierzu in unseren aktuellen Mandanteninformationen.

Weitere Themen: Entfernungspauschale für Familienheimfahrten, Neues zur Anwendung der 1%-Regelung, Reparaturkosten für Falschbetankung abzugsfähig?, Steuererklärung via ELSTER, Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel. 

Deutsch-Polnischer Wirtschaftskreis in Poznań

Karolina Barałkiewicz-Sokal wird am Produktforum auf dem Posener Messegelände am Mittwoch, 16. Oktober, 18.00 h, teilnehmen. 

Businessfrühstück im Rahmen der Posener Umweltmesse POLEKO

Karolina Barałkiewicz-Sokal wird am Montag, 7.10.2013 daran teilnehmen. 

26. LAWASIA Konferenz

Vom 27. bis zum 30. Oktober 2013 findet in Singapur die 26. LAWASIA-Konferenz statt.

“Safeguarding your M&A deal from cross-cultural currents” ist ein Hauptthema der Veranstaltung, zu dem auch Rechtsanwalt/radca prawny Henning von Zanthier, LL. M. vortragen wird.

Aus gegebenem Anlass wird ebenfalls das Gründungstreffen der „League of Lawyers“ am 26. Oktober 2013 in Singapur stattfinden, bei dem Herr Henning von Zanthier Gründungsmitglied ist (http://leagueoflawyers.net/de_DE/).

Neuer Mitarbeiter im Bereich Steuern

Herr Prof. Dr. Wojciech Stiller von der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, ist ab dem 1.9.2013 als selbständiger Berater für unsere Kanzlei tätig und wird wissenschaftlichen Ansatz und Praxis im Steuerrechtsbereich zusammenführen. Die Nähe zur Hochschule ermöglichst die Nutzung von Forschungsergebnissen und neuen Tendenzen im Steuerrecht.

Erweiterung der Qualifikationen im IT-Recht

Jolanta Krzemińska erweitert ihre Qualifikationen im IT-Recht. Im Juli 2013 hat sie eine Fortbildung über Software-Herstellungs-, -Überlassungsverträge und -Pflege sowie über e-business absolviert. Sie strebt den Fachanwalt für IT-Recht an.

Internationale Kooperationsbörse Gamesmacht@Gamescom

Unsere Kanzlei betreut eine zunehmende Zahl von Unternehmen aus der Computerspielebranche („Games“). Am 22.08.2013 findet im Rahmen der weltweit größten Gamesmesse eine internationale Kooperationsbörse Gamesmacht@Gamescom in Köln statt. Henning von Zanthier (M&A, Internationales Recht) und Jolanta Krzeminska (Gesellschafts- und IT-Recht) werden an diesem Treffen teilnehmen. Dieser Event richtet sich an die internationale Games-Branche und bietet eine großartige Gelegenheit, Kontakte zu potentialen Geschäftspartner zu knüpfen. Mehr Informationen hier.

Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Magdalena Stawska-Höbel hat eine Stellungnahme in einem Vorabentscheidungsverfahren des Amtsgerichts Wedding an den Europäischen Gerichtshof eingereicht. Stellungnahmen im Vorlageverfahren können von den Parteien des Ausgangsrechtsstreits, von der Europäischen Kommission, vom Europäischen Parlament, vom Europäischen Rat, sowie von den Mitgliedstaaten eingereicht werden. Die Kanzlei vertritt die Antragsgegnerin. Mit einem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist in ca. einem Jahr zu rechnen.

Deutsch-Polnische-Gründerkonferenz

Am 6. Juni 2013 fand eine Deutsch-Polnische-Gründerkonferenz in Frankfurt/ Oder statt. Mehr Informationen zu diesem Ereignis finden Sie unter: www.businesslocationnetwork.com. Rechtsanwältin unserer Kanzlei, Frau Jolanta Krzeminska, hat sich an der Konferenz mit einem Vortrag zum Thema „Gründung von Einzelunternehmen und GmbH in Deutschland und in Polen, steuerliche Aspekte und Fallstricke“ beteiligt. Den Vortrag finden Sie hier

Umsatzsteuerfreiheit: Neuregelung für Lieferungen innerhalb der EU

Mit Wirkung zum 1.10.2013 wird der Belegnachweis für die Umsatzsteuerfreiheit von Lieferungen innerhalb der EU neu geregelt.

Der Nachweis, dass die Ware tatsächlich in einen anderen EU-Staat gelangt ist, kann zukünftig auch anders als nach der bislang vorgesehenen Gelangensbestätigung geführt werden. Mehr hierzu in den aktuellen Mandanteninformationen.

Weitere Themen: Stärkung des Ehrenamtes, Steuersatz auf Restaurationsleistungen, Herstellungskosten für fremdes Gebäude, Kostenbeteiligung am Dienstwagen, Scheidungskosten absetzbar.

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