Das Verfahren für die Erstattung der Quellensteuer in Polen - muss das wirklich so schwierig und kompliziert sein? Nicht unbedingt. Wir erklären dieses Thema in unserer nächsten Infografik . Wir hoffen, dass dies für Sie hilfreich sein wird. Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Ab dem 01/07/2020 werden einige Zahlungen (z.B. Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren), die von einem polnischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen in Höhe von über 2.000.000 PLN während eines Steuerjahres geleistet werden, grundsätzlich mit dem nicht präferenziellten polnischen Steuersatz (19% oder 20%) besteuert. Wenn ein Steuerzahler das Recht hatte, einen Vorzugssatz (z.B. 5%) oder eine Quellensteuerbefreiung anzuwenden, kann eine Erstattung der Quellensteuer in folgendem Verfahren beantragt werden:
• Sammlung einiger Unterlagen zur Vorbereitung des Antrags (z.B. Ansässigkeitsbescheinigung des Zahlungsempfängers, Banküberweisungen, schriftliche Erklärungen über die Umstände der Zahlung);
• Vorbereitung eines formellen Antrags auf die Erstattung der Quellensteuer durch ein polnisches oder ausländisches Unternehmen;
• Einreichen des Antrags in elektronischer Form bei den polnischen Steuerbehörden;
• ggf. Ausfüllen des Antrags mit zusätzlichen Informationen und Unterlagen, die von den polnischen Steuerbehörden angefordert werden.
Ergebnis:
1) Erhalt einer Entscheidung über die Quellensteuererstattung:
a) die Entscheidung wird innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des Antrags bei den polnischen Steuerbehörden erteilt;
b) die polnischen Steuerbehörden können den Erstattungszeitraum verlängern, u.a. durch vorherige Steuerkontrolle (auch auf dem Gebiet eines ausländischen Unternehmens) oder durch die Anforderung zusätzlicher Informationen bei den ausländischen Steuerbehörden;
2) Entscheidung über die Ablehnung des Antrages auf Quellensteuererstattung: in diesem Fall besteht das Recht, gegen die Ablehnung eine Berufung einzulegen.