Vorige Preisabsprache - Advanced Pricing Agreements (APA)
Vorige Preisabsprache ist eine Art des Vertrages mit dem Chef der Nationalen Finanzverwaltung in dem vereinbart wird, dass die angewandte Höhe und Methode der Preisberechnung in den Transaktionen zwischen den Gesellschaften eines Konzerns dem Marktpreis entspricht. Die Vorschriften, die den Erhalt des Vertrages regulieren, werden novelliert, was folgende Änderungen darstellt:
• Vereinfachte Prozedur der Beantragung der Vorigen Preisabsprache;
• Möglichkeit der Beantragung durch eine Auslandsgesellschaft, die den Beginn der Tätigkeit in Polen plant;
• Begrenzung der Voraussetzungen der Unzulässigkeit des Erhalts von APA;
• Vereinheitlichung der im Antrag gegebenen Daten, damit deren Umfang sich mit den Daten in Lokal-File-Dokumentation deckt.
Der Erhalt der Vorigen Preisabsprache gibt den Steuerpflichtigen die Sicherheit, dass die Bedingungen der Transaktionen durch das Steueramt nicht in Frage gestellt werden.
Wir würden Sie gerne bei der Erlangung der Vorigen Absprache gerne unterstützen.