Forderungsverluste - jetzt auch für Einkommens- und Körperschaftssteuerpflichtigen möglich
Seit dem 01.01.2020 haben die polnischen Einkommenssteuerpflichtigen und Körperschaftsteuerpflichtigen die Möglichkeit, die Forderungsverluste anzumelden, was bisher nur für die Umsatzsteuerpflichtigen möglich war. Die Anwendung der Forderungsverluste besteht darin, dass das steuerpflichtige Einkommen um die nicht bezahlte Forderung vermindert werden darf. Die Verwendung dieser Vergünstigung ist möglich, wenn:
• der Schuldner zu dem Tag, der dem Tag der Abgabe der Steuererklärung vorangeht, sich weder in einem Insolvenz- noch in einem Liquidationsverfahren befindet,
• seit dem Datum, auf das die Rechnung ausgestellt wurde oder seit dem Abschluss des Vertrages, der die Forderung dokumentiert, sind keine zwei Jahre vergangen, gerechnet ab das Ende des Jahres, in dem die Dokumente ausgestellt wurden,
• die Handelstransaktion wurde im Rahmen der Tätigkeit des Gläubigers und Schuldners geschlossen, und deren Einkommen werden in Polen besteuert,
• das Fälligkeitsdatum der Rechnung ist nicht früher als nach 31.12.2019.
Nach Ihrem Wunsch können wir eine Kalkulation der Forderungsverluste für Sie vorbereiten.