Steuerberatung in Polen
Das Management von Steuern in Polen kann kompliziert sein, aber Sie müssen es nicht allein schaffen. Wir unterstützen Sie bei Ihren täglichen Aufgaben, sorgen für die Einhaltung der Vorschriften und optimieren Ihre Belastung. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft und wir kümmern uns um Ihre Steuerangelegenheiten.
Wen unterstützen wir?
Wir helfen Ihnen vor allem dann, wenn Sie mit den folgenden Herausforderungen zu tun haben:
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Sie suchen nach klaren Steuerstrukturen und eindeutigen Empfehlungen, um fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen
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Sie müssen Ihre Steuerstrategie mit Ihren Unternehmenszielen in Einklang bringen, was eine genaue Analyse und Steuerplanung erfrdert
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Sie möchten nicht darüber nachdenken müssen, wie Sie Ihr Unternehmen an die sich ständig ändernden Steuervorschriften in Polen anpassen und gleichzeitig sicherstellen können, dass es die gesetzlichen Bestimmungen einhält
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Sie sind besorgt über die steuerlichen Auswirkungen von Handelsverträgen und benötigen Unterstützung bei der Ausarbeitung ihres Inhalts
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Sie wollen herausfinden, ob die Rechnungslegungspraktiken des multinationalen Unternehmens kohärent und aus steuerlicher Sicht optimal sind
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen unsere Mandanten vor allem in den folgenden Bereichen:
Steuerliche Stellungnahmen und Beratungen
Wir geben steuerliche Empfehlungen zu Steuerzahlungsverpflichtungen nach CIT, VAT und PIT. Wir erstellen Sicherheitsunterlagen und analysieren Finanzierungsstrukturen.
Auslegung und Analyse von Verträgen
Wir beraten über die steuerlichen Folgen von Handelsverträgen und helfen bei der Gestaltung ihres optimalen Inhalts, wobei wir unter anderem die Grundsätze der Umsatzsteuerabrechnung und der Verrechnungspreisdokumentation berücksichtigen.
Risikomanagement und Steuerplanung
Wir analysieren Geschäftsvorfälle und Geschäftsstrukturen, managen Steuerrisiken (auch durch Einholung individueller Steuerauslegungen) und planen nationale und internationale Transaktionen.
Steuerabrechnungen
Wir führen Umsatzsteuerabrechnungen für ausländische Unternehmer durch, unterstützen die Abrechnung der CIT-Steuereinrichtung, beraten bei der Vorbereitung und Abrechnung von CIT- und PIT-Berechnungen.
Steuerliche Strukturierung
Wir prüfen Transaktionen, um die Strukturen der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer zu bestimmen, unterstützen bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Liquidationen und sonstigen Umstrukturierungen und beraten bei der Strukturierung der Körperschaftsteuer.
Unterstützung bei dem Management von Steuervergünstigungen
Wir helfen bei der Ermittlung verfügbarer Steuervergünstigungen und unterstützen Unternehmen, die in der Polnischen Investitionszone tätig sind.
Mehr erfahren
Ihre Vorteile auf einem Blick
Es lohnt sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn:
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Wir waren bereits dort
Wir haben jahrelang mit internationalen Kapitalgruppen und Konzernen zusammengearbeitet und wissen daher, wie man mit verschiedenen Herausforderungen umgeht
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Wir theoretisieren nicht
Wir konzentrieren uns auf praktische und wirksame Empfehlungen, ohne unnötige Theorien
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Einfach und auf den Punkt gebracht
Wir verwenden keine schwierigen Begriffe, wir erklären alles klar und Schritt für Schritt
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Dem Wandel immer einen Schritt voraus
Wir beobachten die Gesetzgebung und unterstützen Sie bei der Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen
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Planen und vergessen
Wir kümmern uns um das Management und die Steuerplanung, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können
Lassen Sie uns miteinander sprechen
Ihre Steuerberater in Polen: Steuerberatung
FAQ
Die Körperschaftssteuer (CIT) ist eine wichtige staatliche Steuer, die hauptsächlich zum Staatshaushalt beiträgt. Steuerzahler der Körperschaftssteuer, abgekürzt mit CIT, sind eine Vielzahl von Rechtssubjekten. Zu den wichtigsten von ihnen gehören:
- juristische Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Stiftungen, Vereine oder Genossenschaften;
- Kapitalgesellschaften in Gründung;
- organisatorische Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit, mit Ausnahme von Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit;
- besondere Arten von Unternehmen, wie bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie Kommanditgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Polen;
- Steuerliche Kapitalgruppen, d. h. bei den Steuerbehörden eingetragene Gruppen, die aus mindestens zwei Handelsgesellschaften bestehen, die bestimmte Bedingungen erfüllen;
- Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sitz oder Hauptverwaltung in einem anderen Land, die nach dem Steuerrecht des anderen Landes wie juristische Personen behandelt werden und in dem anderen Land mit ihrem gesamten Einkommen besteuert werden, unabhängig davon, wo es erzielt wird.
Damit eine Ausgabe abzugsfähig ist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Verursachung durch den Steuerzahler: Die Kosten müssen dem Steuerzahler entstanden sein, d. h. sie müssen in den Büchern des Steuerzahlers auf der Grundlage einer Rechnung oder eines anderen ausgestellten Buchungsnachweises erfasst sein.
- Zweckmäßigkeit der Ausgabe : Die Ausgaben sollten mit dem Ziel getätigt werden, Einnahmen zu erzielen, eine Einnahmequelle zu erhalten oder zu sichern. Dies bedeutet, dass die Ausgaben zur Geschäftstätigkeit beitragen und Einnahmen generieren sollten.
- Kein Ausschluss von steuerlichen Ausgaben : Eine Ausgabe darf nicht in den Katalog der steuerlich nicht abzugsfähigen Ausgaben aufgenommen werden. Bestimmte Ausgaben können, obwohl sie im Zusammenhang mit einem Unternehmen entstanden sind, nach dem Steuerrecht von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen sein.
Wer immaterielle Dienstleistungen erwirbt, sollte darauf achten, dass diese ordnungsgemäß dokumentiert werden. Denn fehlende oder unzureichende Belege für die Erbringung immaterieller Dienstleistungen können dazu führen, dass die Steuerbehörden die Möglichkeit in Frage stellen, die für diese Dienstleistungen angefallenen Ausgaben als steuerlich absetzbare Kosten anzuerkennen. Der Nachweis der Erbringung von immateriellen Dienstleistungen ist untrennbar mit der Besonderheit der erbrachten/erworbenen Dienstleistungen verbunden. Für Steuerberatungsleistungen sind andere Arten von Nachweisen ausreichend, für Marketing-, IT- oder Managementleistungen andere. Das CIT-Gesetz sieht keinen Katalog spezifischer Nachweise für die Erbringung immaterieller Dienstleistungen vor.
In der Praxis werden in der Regel die folgenden Dokumente gesammelt:
- Vertrag;
- Arbeitszeiten;
- eine Anlage zur Rechnung mit genauem Umfang der ausgeführten Arbeiten;
- Protokoll über die Abnahme der Arbeiten;
- E-Mail-Korrespondenz;
- Unterlagen, die im Rahmen der durchgeführten Arbeiten erstellt wurden (Berichte, Präsentationen, Analysen);
- Aufzeichnungen über die Verhandlungen mit der Gegenpartei.
In Polen gelten die folgenden CIT-Steuersätze:
- ein Standard-CIT-Satz von 19 % auf die Bemessungsgrundlage, der auf die meisten von Unternehmern erzielten Einkünfte (Einnahmen) angewandt wird;
ein ermäßigter Satz von 9 % zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Start-ups.
Steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der CIT sind insbesondere erhaltene Geldbeträge, Geldwerte, Wechselkursdifferenzen oder der Wert von unentgeltlich oder teilweise entgeltlich erhaltenen Sachen, Rechten oder sonstigen Leistungen. Wichtig ist, dass Einnahmen im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten als fällige Einnahmen gelten, auch wenn sie nicht tatsächlich erhalten wurden, nachdem der Wert von zurückgegebenen Waren und gewährten Rabatten berücksichtigt wurde.
Die Steuereinnahmen aus der CIT entstehen zum Zeitpunkt der Lieferung des Gegenstands, der Veräußerung des Eigentumsrechts oder der Erbringung der Dienstleistung, einschließlich der teilweisen Erbringung der Dienstleistung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Rechnung oder der Zahlung des geschuldeten Betrags.
Bei einer periodisch abgerechneten Leistung entsteht der Steuerertrag am letzten Tag des im Vertrag oder in der Rechnung angegebenen Abrechnungszeitraums (mindestens einmal pro Jahr).
Bei Erträgen, auf die die oben genannten Lösungen nicht anwendbar sind, ist der Zeitpunkt des Entstehens der Erträge der Zeitpunkt, an dem die Zahlung eingeht, z. B. bei Zinserträgen.
Im polnischen Rechtssystem ist es zulässig, Steue vorschüsse monatlich oder vierteljährlich zu zahlen.
Die monatlichen CIT-Vorschüsse werden bis zum 20. eines jeden Monats für den Vormonat gezahlt, die Vorauszahlung für den letzten Monat des Steuerjahres bis zum 20. des ersten Monats des folgenden Steuerjahres. Wenn ein Steuerzahler vor Ablauf der Frist für die Zahlung der Vorauszahlung für den letzten Monat eine CIT-8-Erklärung einreicht und Steuern zahlt, zahlt er die monatliche Vorauszahlung für diesen Monat nicht mehr.
Es können vierteljährliche Vorschüsse gezahlt werden:
- Es können vierteljährliche Vorschüsse gezahlt werden;
- kleine Steuerzahler.
Die vierteljährlichen CIT-Vorschüsse werden bis zum 20. Tag des Monats gezahlt, der auf das Quartal folgt, für das der Vorschuss gezahlt wird, und der Vorschuss für das letzte Quartal des Steuerjahres wird bis zum 20. Tag des ersten Monats des folgenden Steuerjahres gezahlt. Wenn ein Steuerzahler vor Ablauf der Frist für die Zahlung des Vorschusses für das letzte Quartal eine CIT-8-Erklärung einreicht und Steuern zahlt, muss er den Vorschuss für das letzte Quartal nicht zahlen.
Der Steuerzahler informiert über die Wahl der Zahlungsweise der vierteljährlichen Vorauszahlungen in der Steuererklärung, die für das Steuerjahr eingereicht wird, in dem die vierteljährliche Zahlungsweise der Vorauszahlungen angewandt wurde.
CIT-Steuerzahler können monatliche Vorauszahlungen in vereinfachter Form leisten, d.h. in Höhe von 1/12 der Steuerschuld, die in der Erklärung des Jahres vor dem betreffenden Steuerjahr ausgewiesen ist.
Wenn in der oben genannten Steuererklärung keine Ausgangssteuer angegeben ist, können monatliche Vorauszahlungen in Höhe von 1/12 der Steuerschuld geleistet werden, die sich aus der zwei Jahre vor dem betreffenden Steuerjahr eingereichten Erklärung ergibt. Wurde jedoch auch in diesem Jahr keine Steuerschuld ausgewiesen, kann der Steuerzahler keine Vorauszahlungen in der vereinfachten Form leisten.
Steuerzahler, die sich für eine vereinfachte Form der Vorauszahlung entscheiden wollen, müssen:
- diese Form der Vorauszahlung während des gesamten Steuerjahres verwenden;
- zu den für die monatlichen Vorschüsse festgelegten Terminen Vorauszahlungen zu leisten;
- eine Steuererklärung für das Steuerjahr abgeben.
Der Steuerzahler informiert über die Wahl der vereinfachten Vorschüsse in der Jahreserklärung, die er für das Steuerjahr einreicht, in dem die vereinfachten Vorschüsse angewendet wurden.
Die estnische Körperschaftsteuer ist ein Steuermodell, das die Steuererklärungen und die Buchführung für Unternehmen vereinfachen und so die Steuerlast optimieren soll. Es handelt sich um einen Pauschalsatz auf Unternehmenseinkünfte, der es ermöglicht, dass die Steuer erst bei der Ausschüttung von Gewinnen gezahlt wird, was für Unternehmen, die die Effizienz ihrer Investitionen maximieren wollen, eine erhebliche Erleichterung darstellt:
- Keine herkömmliche Steuerbuchhaltung: Unternehmen müssen keine Steuerkonten führen, keine steuerlich absetzbaren Kosten ermitteln und keine steuerlichen Abschreibungen berechnen. Die Körperschaftsteuer wird nur bei der Ausschüttung von Gewinnen (Dividenden) gezahlt, was den Unternehmen Flexibilität bei der Verwaltung ihrer Finanzmittel gibt.
- Vorzugssteuersatz: Der effektive Steuersatz, der die Steuern auf Unternehmensgewinne und Dividenden zusammenfasst, ist niedriger als der der klassischen Körperschaftsteuer. Für kleine Steuerzahler beträgt der effektive Steuersatz 20 % anstelle von 26,29 % und für andere Steuerzahler 25 % anstelle von 34,39 %.
Wichtig ist, dass nur natürliche Personen Anteilseigner, Aktionäre oder Gesellschafter von Unternehmen sein können, um in den Genuss dieser Besteuerungsform zu kommen.
Als Teil der Polnischen Investitionszone haben Unternehmen die Möglichkeit, die Befreiung von der Einkommenssteuer zu nutzen - sowohl in Bezug auf die CIT als auch auf die PIT. Diese Möglichkeit ist eine Antwort auf die Bedürfnisse von Unternehmen, die neue Investitionsprojekte durchführen, die als regionale Unterstützung qualifiziert sind.
Die Berechnungsgrundlage für den Grenzwert der Steuervergünstigung ist:
1. den Gesamtwert der getätigten Neuinvestitionen;
2. die Summe der Kosten, die durch die Einstellung neuer Mitarbeiter in den ersten beiden Jahren des Projekts entstehen.
Die Höhe der Steuervergünstigung ist gestaffelt und hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab:
- Unternehmensgröße - kleinere Unternehmen können mit zusätzlichen Prozentpunkten Unterstützung rechnen;
- Investitionsstandort - je nach Region können die Unternehmer eine Erstattung von bis zu 70 % der Investitionskosten beantragen.
Die Einkommenssteuer wird auf eine Vielzahl von Einkommensquellen erhoben, unter anderem auf:
- Einkünfte aus Beschäftigung, Provisionen, Renten;
- Unternehmensgewinne;
- Mieteinnahmen;
- Kapitalgewinne;
- Einkünfte aus dem Verkauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen;
- Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen, die so genannte Exit Tax.
Ein Steuerinländer in Polen ist eine Person, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- sich während des Steuerjahres mindestens 183 Tage in Polen aufhalten;
- einen Lebensmittelpunkt in Polen haben, d.h. einen Ort, an dem sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen dieser Person konzentrieren.
Ein Lebensmittelpunkt mit persönlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist definiert durch starke persönliche oder wirtschaftliche Bindungen innerhalb Polens, wie z. B.:
- den Besitz der Immobilie;
- Teilnahme am sozialen, familiären und politischen Leben;
- die Mitgliedschaft in einer Organisation;
- Einkommensquellen, Geschäftssitz, Investitionen, Vermögen, Bankkonten.
Das polnische Umsatzsteuergesetz legt den Umfang der umsatzsteuerpflichtigen Umsätze genau fest, was für Unternehmen entscheidend ist, um die Steuervorschriften richtig zu verstehen und anzuwenden. Es umfasst:
- entgeltliche Lieferung von Gegenständen: entgeltliche Lieferung von Gegenständen, verstanden als Übertragung des Rechts, wie ein Eigentümer über die Gegenstände zu verfügen (in bestimmten Fällen wird eine unentgeltliche Übertragung von Gegenständen durch einen Steuerzahler als entgeltliche Lieferung betrachtet);
- entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen im Gebiet Polens;
- Ausfuhr von Waren außerhalb der EU;
- Einfuhr von Waren von außerhalb der EU;
-Lieferung von Waren in andere EU-Länder;
- Erwerb von Waren aus dem Gebiet anderer EU-Länder.
In Polen werden verschiedene Umsatzsteuersätze angewandt, unter anderem:
- Basissatz von 23 %;
- Vorzugssätze: 5%, 8%;
- einen Freibetrag von 0 %.
Der genaue Satz für bestimmte Waren und Dienstleistungen ist im geltenden Umsatzsteuergesetz festgelegt.
Ein Unternehmen muss sich in Polen für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn es u. a:
- Waren im Hoheitsgebiet Polens verkauft;
- Waren aus Polen verkauft und sie in ein EU-Land transportiert oder Waren aus einem EU-Land kauft;
- Immobiliendienstleistungen für ein Unternehmen erbringt, das in Polen keine Umsatzsteuer abführt;
- Waren von außerhalb der Europäischen Union in das polnische Gebiet einführt;
- Waren aus dem Gebiet Polens außerhalb der Europäischen Union ausführt.
Ein Unternehmen, das seinen Sitz nicht in Polen hat, kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, wenn es einen Jahresumsatz von bis zu 200.000 PLN erzielt. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Registrierung nicht bei Verkäufen von ausschließlich steuerbefreiten Waren oder Dienstleistungen (z. B. die Erbringung bestimmter medizinischer Versorgungsleistungen oder Dienstleistungen finanzieller Art.